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Ritter Markus · Nationalrat · 2020-03-03

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-03

Wortprotokoll

Wir haben in dieser Gesetzesberatung noch eine Differenz. Bei der Beratung der Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) besteht diese eine Differenz zum Ständerat. Diese findet sich in Artikel 83, in welchen der Ständerat eine neue Bestimmung 1ter eingefügt hat. Dabei geht es darum, dass die Ausgleichskasse auf Wunsch des Kassenträgers dafür sorgt, dass eine weitergehende Unterstützung der Informationssysteme zur Ausrichtung der kantonalen Leistungen in Ergänzung des AVIG gewährt werden kann. Der Ständerat hat diese Bestimmung mit 35 zu 6 Stimmen angenommen. Mit einer solchen Bestimmung wäre die Arbeitslosenversicherung gesetzlich verpflichtet, bis zu 26 unterschiedliche kantonale Systeme mit ergänzenden Versicherungsleistungen im Programm Asal 2.0 einzubinden, was die Systemkomplexität wesentlich erhöhen würde. Zurzeit verwenden fünf Kantone im aktuellen Programm eine transaktionsorientierte Anwendung. Im neuen System wird es aber nicht mehr möglich sein, eine eigene Datenbank für kantonale Lösungen zu betreiben. Das neue Programm Asalfutur ist aufgrund seiner Bedeutung, Grösse und Risikobehaftung ein IKT-Schlüsselprojekt des Bundes. Eine Lösung, die allen Kantonen entspricht, würde die gesetzten Termine gefährden und zu deutlichen Mehrkosten führen.

Aufgrund dieser Ausgangslage entschied Ihre Kommission, eine Stellungnahme bei der zuständigen Fachdirektorenkonferenz der Kantone, der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK), einzuholen. Diese wiederum führte eine Umfrage bei allen Kantonen durch. Dabei sprachen sich 23 Kantone für eine Streichung von Artikel 83 Absatz 1ter aus; drei Kantone wollen gemäss Ständerat daran festhalten. Die VDK als Ganzes schliesst sich mit ihrem Entscheid der grossen Mehrheit der Kantone an und ist damit für eine Streichung dieser Bestimmung. Die VDK macht in ihrem Schreiben aber ausdrücklich geltend, dass das SECO mit jenen Kantonen, mit denen noch keine verbindliche Lösung besteht, eine massgeschneiderte, finanziell tragbare, zeitgerechte und verbindliche Lösung auch unter finanzieller Beteiligung des Bundes erarbeitet.

Mit dem Antrag auf Festhalten am Entscheid des Nationalrates wurde diese Forderung ebenfalls eingebracht. Die Verwaltung hat in der Kommission in diesem Sinne dazu Stellung genommen. Diese Aussage war für den Entscheid und damit auch den heutigen Antrag der Kommission bedeutend. Der Bundesrat wird sich dazu heute ebenfalls äussern.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission mit 17 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, bei Artikel 83 Absatz 1ter am Entscheid des Nationalrates festzuhalten, d. h., keine neue Bestimmung aufzunehmen.