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Roth Franziska · Nationalrat · 2020-03-03

Roth Franziska · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-03

Wortprotokoll

In Sachen Menschenrechtsverletzungen aufgrund unserer Exportgüter immer wieder Pontius Pilatus zu spielen, ist für die Schweiz auch dann eine unschöne Haltung, wenn Händewaschen gerade hochaktuell ist. Artikel 6 Absatz 3 regelt die Verweigerung von Bewilligungen zur Ausfuhr oder Vermittlung von doppelt verwendbaren Gütern. Man hört immer wieder: Das höchste Gut ist Bildung, Schulung. Um Güter doppelt verwenden zu können, braucht man Schulung und Beratung. Schulung wirkt, und Schulung kann auch töten. Wer Schulungen zu Gütern anbietet, die Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben können, ist mit seiner Beratungsdienstleistung vielleicht direkt an Menschenrechtsverletzungen beteiligt.

Der von den SP-Vertretern beantragte Zusatz nimmt diese Tatsache ernst. Darum soll Artikel 6 Absatz 3 lauten: "Der Bundesrat regelt die Verweigerung von Bewilligungen zur Ausfuhr oder Vermittlung von doppelt verwendbaren Gütern und damit verbundenen Beratungsdienstleistungen nach Artikel 2 Absatz 2, die zur Internet- oder Mobilfunküberwachung verwendet werden können." Diese Änderung ist der immer wieder gesuchte Lichtschalter in der rufschädigenden Dunkelkammer von Crypto, Wavecom und Omnisec.

Zur Erinnerung: Laut seriösen Medienrecherchen von 2013 bietet die Firma Wavecom, welche Niederlassungen in China, Russland, der Türkei, Saudi-Arabien usw. hat, Beratungsdienstleistungen an. Mit anderen Worten: Sie bildet Spione aus. Die meisten Kunden kommen aus dem Ausland. Es seien militärische Stellen, erzählt ein Insider. Ein unabhängiger Experte mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich Telekommunikation erklärt einem Journalisten, es handle sich faktisch um ausländische Geheimdienstmitarbeiter, die in Zivil nach Bülach reisen - unbemerkt, unauffällig, unerkannt, einen Steinwurf vom Flughafen Kloten entfernt. Wavecom bewirbt ihre Produkte in den USA als "comint solution" für militärische Aufklärungsdienste, Telekommunikationsbehörden und andere Regierungsstellen. "Comint" ist ein Fachbegriff aus dem Bereich der elektronischen Kriegsführung. Er steht für Aufklärung des Telekommunikationsbereichs oder, einfacher, für Abhören zwecks Spionage.

Dass bei dieser Firma etwas nicht mit rechten Dingen zugehen könnte, ahnte eine Privatperson. Am 7. August 2013 erstattete sie bei der Bundesanwaltschaft Anzeige, unter anderem wegen Verdacht auf verbotenen Nachrichtendienst sowie Förderung und Ausbildung fremder Nachrichtendienste. Die Firma betreibe eine qualifizierte Abhöranlage mindestens zu Schulungszwecken fremder Abhörspezialisten. Die Bundesanwaltschaft reagierte. Sie betraute in der Folge den Nachrichtendienst des Bundes mit Abklärungen. Im Februar 2014 verfügte die Bundesanwaltschaft die Einstellung der Untersuchungen. Der Kläger wartet bis heute auf einen Bescheid.

Die "NZZ" enthüllte, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Firma Wavecom abschmetterte. Mit dem Urteil vom 17. April 2018 bestätigt das Bundesverwaltungsgericht, dass sich die Überwachungstechnologie von Wavecom auch gegen Personen in der Schweiz richten könnte, welche zum Beispiel Erdogan nicht passen.

Schluss mit Spekulationen und Schluss mit Hintertürchen! Die Beratungsdienstleistung ist ein doppelt verwendbares Gut und gehört in Artikel 6 Absatz 3. Auch die EU hat reagiert. In der Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und der Durchfuhr betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck werden in den Ziffern 8 und 29 auch Beratungsdienstleistungen für den Einsatz von Überwachungstechnologien und das Bewilligungssystem mit eingeschlossen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Minderheit I (Fridez) zuzustimmen.

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