Schmid Martin · Ständerat · 2020-03-03
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-03
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es hier nur darum geht, ob man bei den obligatorischen Haftpflichtversicherungen entsprechende Einwände anbringen können soll oder nicht beziehungsweise ob das in Spezialgesetzen geregelt ist. Darin liegt die einzige Differenz zwischen der Kommissionsmehrheit und der Kommissionsminderheit.
Die Kommissionsmehrheit will diese Bestimmung jetzt dennoch aufnehmen, nachdem wir zuerst so entschieden haben, wie das die Minderheit wollte; die Mehrheit ist auf diesen Artikel zurückgekommen. Eine Kommissionsminderheit ist dagegen immer noch der Meinung, dass der erste Entscheid der richtige war, nämlich, dass hier keine Änderung des geltenden Rechts angebracht ist.
Herr Kollege Bischof hat zu Recht darauf hingewiesen, dass gerade beim Strassenverkehrsgesetz oder beim Kernenergiegesetz, also jenen Haftpflichtgesetzen, bei denen wirklich schwerwiegende Schädigungen zu erwarten sind, diese Frage schon geregelt ist. Die einzige Frage, die sich stellt, ist, ob man das jetzt einfach generell über das VVG regeln sollte oder in den jeweiligen Spezialgesetzen, wie eben z. B. in der Haftpflichtregelung für Coiffeure im Jura. Im Jura kennt man auf kantonaler Ebene eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Coiffeure. In Bern kennt man diese nicht. Offenbar ist das Schutzbedürfnis der Bevölkerung in Bern nicht so gross, sonst hätte man hier die obligatorische Haftpflichtversicherung für Coiffeure auch eingeführt.
Hier setzt die Minderheit an, die verlangt, dass auch die Frage der Einreden in diesen Spezialgesetzen geregelt werden sollte. Die Frage der Einreden sollte nicht per se über das VVG geregelt werden, womit bei allen Gesetzen in der Schweiz auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene der Grundsatz gilt, dass immer ein Einredeverbot besteht. Die Minderheit will, dass dieses nicht generell geregelt wird, weil das aus ihrer Sicht nicht sachgemäss ist. Ich stimme Kollege Bischof zu, dass der Gesetzgeber diese Frage in den Gesetzen mit hohem Risikopotenzial, wie beim Strassenverkehrsgesetz usw., schon von sich aus regelt.
Deshalb möchten wir Ihnen beliebt machen, am geltenden Recht festzuhalten und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.