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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-03-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-03-03

Wortprotokoll

Die Debatte über die Initiative zum Verhüllungsverbot haben Sie ja bereits geführt, wir sprechen eigentlich heute nur noch über die Anreicherung des Gegenvorschlages. Ich möchte aber gleichwohl nach dem Votum von Ständerat Salzmann noch ein Missverständnis ausräumen: Sie, Herr Ständerat, haben gesagt, es brauche eine bundesweite, einheitliche Regelung. Ich möchte hier einfach nochmals betonen, dass auch eine Annahme der Initiative keine Bundeszuständigkeit begründet, sondern einzig und allein die Kantone verpflichten würde, eine Gesetzgebung zu erlassen. Ausnahmen für den Tourismus wären aufgrund des Wortlautes des Verfassungsartikels nicht zulässig. Zu sagen, wir hätten bei Annahme der Initiative eine einheitliche Lösung, ist nicht zutreffend; wir hätten einfach eine Verpflichtung für die Kantone, zu legiferieren. Einzelne haben dies bisher abgelehnt, andere haben es getan. Es ist auch ein Eingriff in den Föderalismus und die Kompetenz der Kantone. Dies ist mit ein Grund, warum der Bundesrat diese Initiative ablehnt.

Nun aber noch zu den drei Gesetzesanpassungen, die im Gegenvorschlag auch Gleichstellungsanliegen aufnehmen: Dies hat der Nationalrat so entschieden, der Bundesrat respektiert diesen Entscheid. Die Initiantinnen und Initianten berufen sich ja immer wieder auf die Geschlechtergleichstellung, und die Initiative verbessert die Stellung der Frauen im täglichen Leben nicht wirklich. Der Nationalrat beschloss deshalb folgende Ergänzung des Gegenvorschlages: Erstens soll Artikel 58 des Ausländer- und Integrationsgesetzes verdeutlichen, dass Beiträge des Bundes für die Integration vor allem auch Frauen zugutekommen; zweitens soll Artikel 14 des Gleichstellungsgesetzes so angepasst werden, dass der Bund künftig nicht nur Programme zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben, sondern in der Gesellschaft allgemein fördern kann; drittens soll sich Artikel 5 des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe auch mit der Verbesserung der Situation der Frauen befassen.

Das EJPD hat die vom Nationalrat beschlossenen Ergänzungen mit den zuständigen Dienststellen überprüft. Das Departement hat Ihrer Kommission redaktionelle Anpassungen vorgeschlagen; der Kommissionspräsident, Ständerat Caroni, hat diese erläutert. Diese verändern den Inhalt des Beschlusses des Nationalrates nicht. In zwei Fällen hat Ihre Kommission die Vorschläge der Verwaltung übernommen, und im Fall von Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe f des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe will Ihre Kommission bei der Fassung des Nationalrates bleiben.

Bei der Gesichtsverhüllung geht es auch um die Gleichstellungsthematik: Was braucht es, damit Frauen ihr Leben selbstbestimmt führen können, so, wie es ihr Recht ist, wie es ihr Wille ist und wie sie es selber wollen, und nicht so, wie es ihr Ehemann oder ihre Verwandten wollen oder wie es vielleicht ein Religionsführer will? Darauf gibt die Initiative keine Antworten. Der Gegenvorschlag nimmt die Frage der Gleichstellung von Frau und Mann auf. Dabei ist es sachgerecht, dass die Tragweite der Ergänzungen begrenzt wird. Es werden keine neuen Instrumente geschaffen, aber es werden bereits bestehende Instrumente konkretisiert und ergänzt.

Ich bitte Sie deshalb, den Kommissionsanträgen zuzustimmen und den Einzelantrag Salzmann entsprechend abzulehnen.