Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-03-03
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-03-03
Wortprotokoll
Die Motion bezieht sich eben nicht auf irgendein Gesetz, sondern auf das Bundespersonalgesetz. Hier haben wir die Differenz zu Ihrer Kommission: Wir sind klar der Meinung, dass das auf keinen Fall ins Bundespersonalgesetz gehört. Aus unserer Sicht ist das im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz genügend geregelt.
Worüber sprechen wir? Wir sprechen über den Personalverleih. Die Kosten des Personalverleihs betragen etwa 3 Prozent der Personalkosten für externe Dienstleistungen. Der Personalverleih erfolgt über einen Vertrag mit einer juristischen Person; sie stellt dem Bund für eine bestimmte Aufgabe Personal zur Verfügung. Es ist also nicht ein Vertrag mit Personal, sondern ein Vertrag mit einer Firma, und diese ist verantwortlich für ihr Personal. Selbstverständlich hat sie die Anforderungen zu erfüllen, die wir stellen. Wir haben keine Personalverträge, wir haben einen Vertrag mit einer Firma, die für eine bestimmte Aufgabe Personal zur Verfügung stellt. Das kann aus unserer Sicht nicht im Personalgesetz des Bundes geregelt werden, weil es eben nicht unsere Anstellungsbedingungen betrifft. Selbstverständlich hat der Anbieter aber die Voraussetzungen zu erfüllen.
Aus unserer Sicht genügt die gesetzliche Grundlage, die wir heute haben. Es geht um die Erbringung von Dienstleistungen, und das bedarf eigentlich keiner zusätzlichen rechtlichen Grundlage. Wir kaufen auch andere Dienstleistungen ein: Wir erteilen Beratungsaufträge, schliessen Handwerksverträge ab usw. Das sind Dienstleistungen, die wir über Verträge einkaufen. Hier kaufen wir Dienstleistungen in Form von Personalleistungen ein.
Im Gegensatz zur Geschäftsprüfungskommission sind wir der Ansicht, dass es keine spezialgesetzliche Regelung braucht. Selbst wenn Sie das regeln möchten, würde es auf keinen Fall ins Bundespersonalgesetz gehören. Das hat die GPK inzwischen vielleicht auch gemerkt. Ihr Sprecher hat ja auch ausgeführt, dass es keine Rolle spiele, wo, aber irgendwo müsse es geregelt werden. Die Motion bezieht sich aber nun einmal auf das Bundespersonalgesetz, und dort passt es nicht hinein. Konsequenterweise müssten Sie nicht diese Motion annehmen, sondern einen neuen Anlauf nehmen und abklären, wo die Regelung hingehört. Sie würden dann feststellen, dass es sie nicht braucht, würde ich jetzt einmal sagen.
Ich empfehle Ihnen, nicht für etwas eine Regelung zu schaffen, das jetzt funktioniert und keinerlei Probleme bietet. Wir haben die Rechtsgrundlagen dafür. Es braucht für diesen Personalverleih keine Rechtsgrundlage im Bundespersonalgesetz, weil er einfach eine andere Materie betrifft, und die soll nicht dort geregelt werden. Das Bundespersonalrecht ist sonst schon kompliziert genug. Wir müssen hier nicht noch etwas einbauen.
Ich bitte Sie also, die Motion nicht anzunehmen. Sie ist nicht kohärent mit unserer Gesetzgebung. Ich würde einmal sagen, da hat der Bundesrat für einmal die besseren Karten in der Hand.