Hegglin Peter · Ständerat · 2020-03-03
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-03
Wortprotokoll
Ein Jahr folgt dem anderen, und doch gleicht kein Jahr dem anderen. Für die Landwirtschaft gilt diese Lebensweisheit ganz besonders. Die Natur ruft uns dies regelmässig in Erinnerung.
Das landwirtschaftliche Einkommen hängt sehr stark von den Launen von Mutter Natur ab. Aussergewöhnliche klimatische Naturbedingungen wie Hitze, Dürre, Frost, Sturm und Hagel, das unterschiedliche Vorhandensein von Schädlingen wie Wühlmäusen oder Kirschessigfliegen, die den Genuss von Kirschen verunmöglichen, aber auch Pilzkrankheiten oder konkurrierende Unkräuter können erhebliche Ertrags-, aber auch Qualitätsverluste verursachen und zu von Jahr zu Jahr sehr stark variierenden Einkommen führen. Die Klimaerwärmung mit den Wetterextremen und die weitere Ökologisierung der landwirtschaftlichen Produktion erhöhen das Risiko von variierenden Ertragsmengen und -qualitäten weiter. In der neuen AP 2022 plus rechnet sogar der Bundesrat aufgrund von weiteren einschränkenden Bestimmungen selber mit sinkenden Erträgen und höheren Risiken. Er geht davon aus, dass der Bruttoselbstversorgungsgrad von 60 auf 52 Prozent sinken kann.
Wetterunbill beeinträchtigt aber nicht nur die Erntemengen und die Qualität, vielmehr können gar die Produktionsgrundlagen geschädigt oder vollends zerstört werden, was Nachsaaten oder Neupflanzungen nach sich zieht. Offenere Grenzen, eine dadurch steigende Konkurrenz durch Produzenten, die viel laschere Produktionsanforderungen zu erfüllen haben, und die Wechselkurssituation wirken sich ebenfalls auf die Landwirtschaft aus. Diese Vielzahl von Risikofaktoren gibt es in anderen Branchen nicht. Doch auch die anderen Branchen kennen - wenn man jetzt vom Prinzip der Gleichbehandlung spricht - individuelle Massnahmen wie beispielsweise Kurzarbeit oder Schlechtwetterentschädigungen, mit welchen solche Einwirkungen ausgeglichen werden sollen.
Wie kann man jetzt diesen Herausforderungen begegnen? Der bäuerliche Unternehmer hat die Möglichkeit, mit einer Intensivierung der Produktion die Risiken zu mindern. Das [PAGE 19] würde aber heissen, dass mehr Pestizide und Dünger einzusetzen wären oder auf mehr technische Hilfsmittel und Installationen zu setzen wäre. Diese Strategie würde, glaube ich, der aktuellen und der neuen Agrarpolitik zuwiderlaufen. Auch eine Produktion von Nischenprodukten könnte das Problem nicht lösen. Wenn jetzt gesagt wird, dass man sich mit Versicherungen gegen Schäden absichern könne, dann muss ich dem entgegenhalten, dass die Versicherung nicht alles abdecken wird. Ich erinnere beispielsweise daran, dass mit einer Hagelversicherung nur Hagelschäden versichert sind und nicht auch Schäden, die darüber hinausgehen. Wenn Sie Versicherungen abschliessen, führen Sie ja auch Geld aus den Unternehmen ab - Geld, das besser in den Unternehmen bleiben sollte und könnte. Ich denke, es ist dann nicht in unserem Sinne, wieder an den Staat zu gelangen, wenn Schäden entstanden sind, um die Subventionierung von Neupflanzungen oder Neusaaten zu verlangen, sondern es ist doch besser, die Unternehmen zu stärken. Genau das schlägt Kollege Gschwind mit seinem Vorstoss vor. Es ist ein eigenverantwortlicher Ansatz. Mit diesem Ansatz soll eben mit Rückstellungen für zukünftige Ernteausfälle oder vernichtete Produktionseinrichtungen vorgesorgt werden können.
Was sind denn Rückstellungen? Rückstellungen kennt man auch aus der Wirtschaft. Sie werden hauptsächlich gebildet für Steuern, Pensionsverpflichtungen oder eben auch unter dem Titel "Sonstige Rückstellungen". Wenn Sie dieses Kapitel anschauen, sehen Sie darin Drohverlustrückstellungen, Garantierückstellungen, Rückstellungen für Aufbewahrungsrichtlinien, Prozessrückstellungen oder auch Aufwandrückstellungen, um nur einige zu nennen. Diese Rückstellungspraxis zeigt, dass ein doch beträchtlicher Ermessensspielraum besteht bei den bilanzierenden Unternehmen. Da ist es zum Teil auch nicht möglich, den Geldwert der zukünftigen Verpflichtungen präzise zu schätzen. Deshalb können Firmen stille Reserven in doch beträchtlicher Höhe bilden.
Unter diesem Kapitel wäre es doch auch möglich, den Landwirten die Möglichkeit zu bieten, Rückstellungen zu schaffen, und dies vor allem unter dem Titel der Aufwandrückstellungen. Diese sind zwar gedacht für Instandhaltungen an Gebäuden. Man könnte dies aber sehr gut ausweiten und zum Beispiel auch Produktionsanlagen darunter subsumieren - damit bei Produktionsanlagen eine Sicherheit bestehen würde, auch wenn sie noch nicht abgeschrieben sind. Man würde damit den Landwirt stärken, im Sinne des Vorsorgeprinzips. Dieses würde ja auch dem Vorsichtsprinzip der Rechnungslegung entsprechen. Unser Parlament hat gerade dieses auch in Beschlüssen zum OR festgehalten, um eben unsere Unternehmen für schwierige Phasen zu stärken. Rückstellungen sind dann eben auch nicht Steuergeschenke. Sollten sie nicht gebraucht werden, werden sie steuerpflichtig aufgelöst.
Für den Staat würden dadurch keine Kosten entstehen. Die Massnahme ist auch einfach handhabbar. Wenn Sie einen Blick über die Landesgrenzen hinaus wagen, dann sehen Sie, dass andere Länder das schon eingeführt haben, so z. B. Frankreich. Dort können Notfallabzüge bis zu einer jährlichen Obergrenze mit einer maximalen Rückstellungsschwelle vorgenommen werden.
Lassen Sie sich von dieser Praxis inspirieren, die sich im Ausland schon bewährt hat, stimmen Sie für die Motion Gschwind, und nehmen Sie sie an!