Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2020-03-03
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat die Arbeitsvermittlungsverordnung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative erlassen. Darin sind Eckwerte festgelegt, und der Schwellenwert ist aktuell auf 5 Prozent fixiert. Leider hat es der Bundesrat verpasst, die effektiven Probleme gezielt anzugehen. Zudem weigert sich der Bundesrat immer noch, Wirtschaftsregionen zu definieren, um so auch regionale Differenzen - insbesondere im Kanton Tessin - wirkungsvoll auszugleichen. Da nun der fünfprozentige Schwellenwert über die ganze Schweiz gilt und auch die Berufsbezeichnungen zu wenig effektiv gegliedert sind, muss in den Kantonen der Verwaltungsaufwand weiter hochgefahren werden. Um die Zuwanderung mit der Stellenmeldepflicht gezielt zu steuern, müssten in erster Linie Problemberufe angegangen werden. Eine Ausweitung auf andere Themenfelder, in diesem Falle auf die [PAGE 49] Invalidenversicherung, ist nicht im Sinne der Masseneinwanderungs-Initiative.
In der Motion wird nun ausgeführt, dass Menschen mit Beeinträchtigungen aus Krankheit, Unfall oder Behinderung, die nicht beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum angemeldet sind, kategorisch vom Inländervorrang ausgeschlossen sind. Diese Aussage stimmt nur bedingt, denn auch alle anderen Stellensuchenden, die nicht beim RAV gemeldet sind, können nicht vom Inländervorrang profitieren. Wie wir bereits bei der Umsetzung der Stellenmeldepflicht bemängelt haben, geht die Verordnung von der irrwitzigen Annahme aus, dass alle stellensuchenden Arbeitskräfte auch gleichzeitig arbeitslos sind und sich in jedem Falle beim RAV registrieren müssen. Viele Stellensuchende sind aber gar nicht arbeitslos, sondern suchen schlicht und einfach wieder eine Stelle, beispielsweise nach einem Auslandaufenthalt, einer Babypause oder dem Militärdienst. Haben sich nun diese Personen nicht bei einem RAV registriert oder als arbeitslos gemeldet, können auch diese Arbeitskräfte nicht vom Inländervorrang profitieren. Auch das ist eine Diskriminierung, und das halten wir für falsch.
Menschen mit Behinderung hingegen, die sich am Arbeitsmarkt beteiligen wollen, steht entgegen dem Motionstext die Meldung beim RAV selbstverständlich offen. Es liegt nun an der Praxis, wie eine solche Meldung geschehen soll. Bei der Umsetzung gibt es massgebliche Unterschiede: Entweder können sich die Arbeitgeber darauf verlassen, dass auch Menschen mit Beeinträchtigung über den Meldekanal RAV vorgeschlagen werden, oder die Arbeitgeber werden von zwei Registern - also vom RAV und von der IV, so wie in der Motion gefordert wird - bedient. Mit Letzterem überträgt man dem Arbeitgeber die zusätzliche Pflicht, auch die Meldung der IV abzuwarten. Aus unserer Sicht ist das ein weiterer Mehraufwand zuungunsten der Wirtschaft, der man diese Zusatzschlaufe nun überträgt.
Leider hat unsere Minderheit keine anderen Fraktionen gefunden. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Annahme, und auch der Ständerat hat ihr deutlich zugestimmt. Der Bundesrat versichert aber, dass er basierend auf der laufenden Gesetzesrevision dem Anliegen der Motion Rechnung tragen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie im Rahmen der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Institutionen schlanke Massnahmen ergreifen kann. Wir gehen davon aus, dass diese Lösung möglichst praxisnah und ohne Zusatzaufwand für die Wirtschaft erfolgen wird.
Weil wir diese Zusage haben - wenigstens im Text und in der Begründung -, ziehen wir unseren Minderheitsantrag zurück.