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Barrile Angelo · Nationalrat · 2020-03-03

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-03

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat den Vorstoss an ihrer Sitzung vom 7. November 2019 beraten. Die Motion war von Ständerätin Pascale Bruderer Wyss am 21. März 2019 eingereicht und am 17. Juni 2019 vom Ständerat einstimmig angenommen worden. Die Kommission beantragt mit 19 zu 4 Stimmen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung.

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, den Inländervorrang auf die Stellensuchenden der Invalidenversicherung auszuweiten. Dies soll im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit und auf den bestehenden gesetzlichen Grundlagen basierend erfolgen. Gemäss Motionärin wurde im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative mit der Stellenmeldepflicht der Inländervorrang per 1.[NB]Juli 2018 zwar eingeführt, aber der Inländervorrang, wie er heute gilt, greift zu kurz. Menschen mit Beeinträchtigungen wegen Krankheit, Unfall oder Behinderung, die nicht auch beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet sind, werden kategorisch ausgeschlossen.

Behindertenrechtskonvention, Bundesverfassung sowie Behindertengleichstellungsgesetz sollen dafür sorgen, dass auch Menschen mit Behinderung gleichermassen vom Inländervorrang profitieren können. In einer gemeinsamen Erklärung der Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung waren sich die beteiligten Bundesstellen, die kantonalen Direktorinnen- und Direktorenkonferenzen, Sozialpartner und Behindertenorganisationen einig: Menschen mit Beeinträchtigungen sind bei der Stellensuche benachteiligt. Dabei verfügen sie über Ressourcen, die verstärkt genutzt werden können und müssen.

Die Zusammenarbeit und der Datenaustausch zwischen den öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen sollen gefördert und weiterentwickelt werden. Über die IV gemeldete Personen sollen in Zukunft einen gleichberechtigten Zugang zu den Eingliederungsmassnahmen und Vermittlungsangeboten erhalten wie andere stellensuchende Menschen im Land auch. Mit einem direkten Zugang zu den Meldungen an die RAV erhalten die Dossierverantwortlichen der IV-Stellen die Möglichkeit, den Arbeitgebern direkt passende Dossiers zu melden.

Ihre Staatspolitische Kommission teilt grossmehrheitlich die Argumente der Motionärin und folgte dem Ständerat, der die Motion einstimmig angenommen hat. Die SPK erachtet es als sinnvoll und wichtig, die Stellenmeldepflicht auf die Stellensuchenden der IV auszuweiten. Aus gleichstellungspolitischen Gründen möchte die Kommission eine Diskriminierung der Stellensuchenden der IV verhindern. Zudem soll diese Massnahme dazu beitragen, das inländische Arbeitskräftepotenzial voll auszuschöpfen.

Eine Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen, weil der Zugang zu den RAV bereits heute allen offenstehe. Die Minderheit sieht keine Notwendigkeit, zusätzlich auch den Dossierverantwortlichen der IV den direkten Zugang zu den RAV-Daten zu gewähren.

Aus besagten Gründen empfiehlt Ihnen Ihre SPK mit 19 zu 4 Stimmen, dem einstimmigen Beschluss des Ständerates zu folgen und die Motion anzunehmen.