Sauter Regine · Nationalrat · 2020-03-03
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-03
Wortprotokoll
Ich spreche hier zuerst zu meiner Minderheit bei Ziffer III und anschliessend zur Positionierung der FDP-Liberalen Fraktion.
Mit meiner Minderheit bei Ziffer III fordere ich, dass das vorliegende Gesetz nur zusammen mit dem Gesetz zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich in Kraft treten soll. Warum das? Wir sprechen hier von einem Gesamtkonzept. Efas ist ein wichtiges Projekt. Es geht darum, zu regeln, wie ambulante und stationäre Leistungen in Zukunft finanziert werden sollen. Heute bestehen diesbezüglich Fehlanreize. Es ist für die Kantone interessant, Leistungen in den ambulanten Bereich zu verschieben, und das findet heute auch statt. Die Kantone legen Listen fest mit Eingriffen, die nur noch ambulant durchgeführt werden müssen. Dadurch werden sie finanziell entlastet, weil sie an diese Eingriffe nichts mehr bezahlen müssen, denn diese gehen gänzlich zulasten der Versicherungen. Das ist ein unerwünschter Vorgang.
Nicht unerwünscht ist, dass mehr ambulante Leistungen anstelle von stationären Leistungen erbracht werden, aber es muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung stimmt. Das soll mit Efas passieren. Die Kantone haben immer klargemacht, dass sie Efas, wenn überhaupt, nur dann zustimmen werden, wenn sie eine Steuerungsmöglichkeit im ambulanten Bereich erhalten. Eine solche Steuerungsmöglichkeit [PAGE 57] geben wir ihnen nun mit diesem vorliegenden Gesetz über die Zulassung von Leistungserbringern. Es ist nichts als richtig, wenn sie diese Möglichkeit nun erhalten, dass sie auch der Steuerungsmöglichkeit im stationären Bereich zustimmen.
In diesem Sinne sehen wir das als Gesamtkonzept, und wir sind klar der Meinung, dass diese Erlasse nur zusammen in Kraft treten sollten. Es ist uns bewusst, dass Efas noch nicht so weit ist, dass der Ständerat jetzt erst die Behandlung aufgenommen hat. Nichtsdestotrotz wäre es durchaus möglich, den provisorischen Zustand, den wir heute haben und den wir bereits verschiedentlich verlängert haben, noch einmal zu verlängern, bis dann Efas eben definitiv vorliegt.
In diesem Sinne bitte ich Sie hier, meine Minderheit zu unterstützen. Ich kann Ihnen gleich bekannt geben, dass unsere Fraktion die Vorlage ablehnen wird, wenn diese Verbindung nicht mehr besteht.
Noch kurz zu den weiteren Anträgen, die zurzeit noch vorliegen: Wir werden immer der Mehrheit folgen und sämtliche Minderheitsanträge ablehnen.
Zuerst kurz zum Antrag von Frau Prelicz-Huber, den sie vorhin vorgestellt hat: Hier geht es um das Beschwerderecht der Versicherer. Ich bin etwas erstaunt über die heftigen Ausführungen. Die Versicherer nehmen hier letztlich die Interessen der Versicherten wahr. Es ist also nicht so, dass sie sich im luftleeren Raum bewegen würden, sondern es geht darum, dass sie hier für ihre Versicherten schauen: Welche Leistungen werden bezahlt, in welchem Umfang, ist das richtig, und - vor allem - welche Kosten entstehen daraus? In diesem Sinne ist es auch richtig, dass die Versicherer ein Beschwerderecht erhalten, wenn sie der Meinung sind, dass z. B. von den Kantonen zu viele, zu weitreichende Leistungen bewilligt werden.
Ein weiteres Thema, das immer noch offen ist, ist die Frage der Aufteilung der Aufsicht zwischen Kantonen und Versicherern. Hier hatte der Nationalrat in seiner letzten Lesung eine Änderung vorgenommen, die nun der Ständerat nicht übernommen hat. Wir beantragen Ihnen hier aber, bei der Version des Nationalrates zu bleiben, und zwar soll die Rollenteilung zwischen Kantonen und Versicherern geklärt werden. Die Kantone sollen für die Erstzulassung der Leistungserbringer zuständig sein, d. h. für die Entscheidung, wann und ob ein Leistungserbringer zuzulassen ist. Hierzu werden dann klare Kriterien definiert. Die Versicherer sollen anschliessend aber die laufende Kontrolle über die Qualität der Leistungserbringung haben, weil sie ja in dauerndem Austausch mit den Leistungserbringern sind und auch sehen, was in Rechnung gestellt wird. Deshalb macht es Sinn, wenn man die laufende Kontrolle der Leistungserbringung bei den Versicherern belässt. Das sieht das Konzept der Mehrheit entsprechend vor.
Wir bitten Sie, in diesem Punkt der Mehrheit zu folgen.