Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-03-04
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-03-04
Wortprotokoll
Es ist jetzt rund dreieinhalb Jahre her, seit das Parlament im Herbst 2016 das Gesetz betreffend die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 mit grossen Mehrheiten beschlossen hat. Die Zeit war reif, um dieses schwierige Thema nach den vielen Jahren des Verdrängens anzugehen und die Aufarbeitung zu konkretisieren.
Seither ist viel passiert, und es ist auch schnell gegangen: Die 9000 regulären Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag konnten bis Ende 2019 bearbeitet werden, das heisst ein Jahr früher als vom Gesetz vorgesehen. Rund 8800 Gesuche konnten gutgeheissen werden. Das bedeutet auch, dass die Opfereigenschaft von rund 8800 Personen anerkannt worden ist. Dies war verbunden mit der Auszahlung des Solidaritätsbeitrags von 25[NB]000 Franken als staatliche Geste der Wiedergutmachung.
Das Gesetz hat auch die Grundlage für eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gelegt. Der Bund hat zwei grosse Forschungsvorhaben lanciert, zum einen die bereits abgeschlossenen Arbeiten der vom Bundesrat eingesetzten unabhängigen Expertenkommission "Administrative Versorgung", zum anderen das thematisch noch deutlich breiter aufgestellte Nationale Forschungsprogramm "Fürsorge und Zwang" (NFP 76). Das NFP 76 wird nach aktueller Planung noch bis 2024 dauern. Der Bund unterstützt ausserdem Selbsthilfeprojekte von Betroffenen mit massgeblichen finanziellen Beiträgen und wird auch von Gesetzes wegen für die Verbreitung der Forschungsresultate der unabhängigen Expertenkommission und des NFP 76 sorgen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass trotz des bisher schon Erreichten die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen noch nicht abgeschlossen ist. Die ursprüngliche Frist zur Einreichung von Gesuchen um einen Solidaritätsbeitrag von einem Jahr hat es erlaubt, rasch die exakte Anzahl Gesuche und damit den exakten Betrag des Solidaritätsbeitrags festlegen zu können. Auf diese Weise konnte rasch mit den ersten Auszahlungen begonnen werden. Dies wiederum war vor allem für die schwer kranken oder betagten Opfer wichtig.
Inzwischen wissen wir aus Begegnungen mit Betroffenen und aus ihren Schreiben, dass es viele Gründe geben kann, warum viele von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen Betroffene innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Jahres nicht rechtzeitig oder noch gar kein Gesuch eingereicht haben. Viele Betroffene konnten glaubhaft machen, gar nichts von der seinerzeit laufenden Einreichungsfrist gewusst zu haben, etwa weil sie im Ausland wohnen, wegen ihres hohen Alters oder wegen einer sehr zurückgezogenen Lebensweise. Viele Personen haben geglaubt, dass der Solidaritätsbeitrag nur für sogenannte Heim- und Verdingkinder gedacht sei und nicht auch für die anderen Opferkategorien wie etwa die administrativ Versorgten, die Zwangsadoptierten oder die Zwangssterilisierten. Schliesslich gibt es auch die ganz wichtige Gruppe von Opfern, die sich innerhalb der kurzen Einreichungsfrist ganz einfach nicht dazu durchringen konnten, ein Gesuch einzureichen, obwohl auch sie einen Solidaritätsbeitrag verdient hätten. Die Gesuchseinreichung setzt einen schwierigen inneren Prozess voraus, der, vollkommen nachvollziehbar, einfach mehr Zeit als ein Jahr beanspruchen kann.
Die genannten Umstände und Gründe waren es, die den Bundesrat veranlasst haben, den Gesetzentwurf Ihrer vorberatenden Kommission für eine ersatzlose Aufhebung der Frist zu unterstützen.
Der Bundesrat teilt im Übrigen die Ansicht der Kommission, den Solidaritätsbeitrag neu als Fixbetrag von 25[NB]000 Franken ins Gesetz zu schreiben. Opfer, die ihr Gesuch erst noch stellen werden, sollen nicht weniger erhalten als diejenigen, die den vollen Solidaritätsbeitrag bereits erhalten haben. Der bisherige Zahlungsrahmen, der Ende nächsten Jahres auslaufen wird, ist dafür nicht mehr das geeignete Instrument. Der Bundesrat hat deshalb in seiner Stellungnahme empfohlen, das Gesetz auch in diesem Punkt noch zu bereinigen - Herr Ständerat Rieder hat darauf hingewiesen. Der Respekt gegenüber den Opfern gebietet diesen Schritt.
Ich empfehle Ihnen deshalb Zustimmung zum Antrag Ihrer Kommission und damit zur Stellungnahme des Bundesrates betreffend die Aufhebung des Zahlungsrahmens.