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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-03-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-03-04

Wortprotokoll

Gemäss dem bundesrätlichen Entwurf wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalt der Statuten auf das notwendige Minimum beschränkt. Die Statuten sollen künftig kurz und entsprechend übersichtlich und verständlich gehalten werden können. Das Abschreiben des dispositiven Gesetzeswortlautes soll künftig nicht mehr nötig sein. Wer die Statuten umfangreicher ausgestalten und auch die dispositiven Gesetzesbestimmungen in die Statuten aufnehmen möchte, kann das auch künftig tun. Das ist selbstverständlich nicht verboten. Die Gesellschaften sollen hier einfach eine gewisse Flexibilität erhalten. Sie sollen selber entscheiden können, ob sie ausführliche oder nur kurze Statuten verwenden möchten.

Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen und diese Differenz mit dem Nationalrat auszuräumen.