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Rieder Beat · Ständerat · 2020-03-04

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-04

Wortprotokoll

Hier geht es um das Traktandierungs- und Antragsrecht im Rahmen einer Generalversammlung. Die aufmerksame Verwaltung hat die ständerätliche Kommission darauf hingewiesen, dass beim Schwellenwert für das Antrags- und Traktandierungsrecht grundsätzlich keine Differenz mehr besteht, weil der Nationalrat hier dem Ständerat gefolgt ist - das gibt es manchmal auch. Im Rahmen der nationalrätlichen Debatte zeigte sich dann allerdings, dass zwischen dem französischen und dem deutschen Text eine massgebliche Differenz besteht: Im deutschen Entwurf wurde der Schwellenwert in Artikel 699b Absatz 1 Ziffer 1 OR auf 0,5 Prozent festgelegt. Der französische Text spricht hingegen von 1 Prozent. Mit dieser Präzisierung wird klargestellt, dass dies ein Versehen war: Es gilt ein Schwellenwert von 0,5 Prozent, sowohl in der deutschen als auch in der französischen Fassung. Dieser Wert war seinerzeit auch in der französischen Fassung der Botschaft auf 0,5 Prozent festgelegt worden. Der Ständerat hat nun diese Bereinigung vorzunehmen.