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Minder Thomas · Ständerat · 2020-03-04

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-04

Wortprotokoll

Wollen wir wirklich, dass eine Schweizer AG die Möglichkeit hat, ihre Währung selbst bestimmen zu können, und somit ihr Aktienkapital, ihre Rechnungslegung und ihre Buchführung in dieser Währung führt? Lesen Sie bitte Artikel 621 Absatz 2 ganz genau. Dort steht klipp und klar, dass die AG die Rechnungslegung und die Buchführung auch in dieser Fremdwährung führen muss. Was bedeutet das? Das heisst, dass an der Generalversammlung die Aktionäre unter Umständen Zahlen in einer Fremdwährung bekommen. Oder anders ausgedrückt: Dem Aktionär wird eine Erfolgsrechnung und eine Bilanz in einer Fremdwährung präsentiert.

Ich nehme als Beispiel die chinesische Währung Yuan, weil nun bekanntlich viele Firmen Geschäfte in China tätigen. Eine Rechnungslegung in Yuan zu führen, heisst auch, in Yuan zu fakturieren. Ist das lieferanten- und konsumentenfreundlich? Oder noch schlimmer: Bekommt der Aktionär dann bald eine Dividende in Yuan? Was kommt als Nächstes? Erhalten die Arbeiter bald auch den Lohn in der chinesischen Währung? Heute sind es Yuan, morgen Bitcoins oder Beträge in irgendeiner anderen Kryptowährung.

Warum soll man einer Schweizer AG überhaupt dieses Recht zugestehen, ihre Währung selbst bestimmen zu können? Ich sehe die Vorteile nicht, ich sehe nur Nachteile, auch für die Revisionsstelle und für die Aktionäre. Insbesondere, und das sehe ich als Hauptgefahr, besteht die markante Gefahr, dass die AG mittels freier Währungswahl ihren Geschäftsgang manipuliert. Bekanntlich ändern Devisenkurse jede Sekunde. Man kann nicht von der Hand weisen, dass mit Devisen und Devisengeschäften Zahlen manipuliert und gedrückt werden können. Wenn die Buchführung in einer Fremdwährung erfolgt, so muss gezwungenermassen jede einzelne Lieferantenrechnung, woher sie auch immer kommt, zu einem bestimmten Devisenkurs umgerechnet werden; dies auch, wenn - so steht es in der Vorlage - der totale Umrechnungskurs im Geschäftsbericht erwähnt werden muss.

Ich bitte Sie, hier unbedingt der Mehrheit zu folgen und auch den Einzelantrag Noser abzulehnen.