Schmid Martin · Ständerat · 2020-03-04
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-04
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen auch beantragen, am bisherigen Recht und an unserem bisherigen Beschluss festzuhalten, also die Möglichkeit nicht zu schaffen, dass zukünftig die Generalversammlungen von schweizerischen Aktiengesellschaften im Ausland durchgeführt werden dürfen.
Im Unterschied zu Kollege Caroni glaube ich, dass es so ist, dass bei einer Universalversammlung keine Minderheitenrechte beeinträchtigt werden. Ich sehe weniger ein Problem, wenn eine solche Universalversammlung im Ausland stattfindet. Ich sehe aber überall dort Probleme - auch schon im heutigen Recht -, wo es um Minderheitenrechte geht, wo einzelne Aktionäre dadurch, dass die Generalversammlung ausserhalb der Schweiz stattfindet, an der physischen Teilnahme gehindert werden.
Wenn wir viel über börsenkotierte Unternehmungen sprechen, so blenden wir aus, dass die allermeisten Aktiengesellschaften eben nicht börsenkotierte Gesellschaften sind. Jetzt stellen Sie sich gerade mal den Fall vor, den Kollege Hefti vorgebracht hat: Sie beherrschen ein KMU zu zwei Dritteln, Sie haben aber noch lästige Minderheitsaktionäre, die Ihnen das Leben schwer machen. Dann dürfen Sie nach neuem Recht - so ist das verbrieft - den Tagungsort auf eine Kanalinsel verlegen. Sie können auf der ganzen Welt eine Rechtsordnung wählen. Vielleicht gibt es im gewählten Land auch kein Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz. Sie können dann eigentlich auch Beschlüsse fassen, die nach schweizerischem Recht anfechtbar wären. Das Schweizer Recht könnte man faktisch gar nie durchsetzen.
Ich gebe zu, das ist ein krasses Beispiel. Aber wenn das Schule macht, dann werden findige Anwälte sicher in Kürze auf die Idee kommen, das so zu machen. Ich würde Ihnen einfach anraten, gerade im Aktienrecht keine solchen Lücken und Fragen zu schaffen.
Minderheitenschutz ist für mich ein wichtiges Thema. Ich glaube, der Aktionär hat ein Recht, physisch an der Generalversammlung teilzunehmen. Es geht hier nicht nur um den Lindt-und-Sprüngli-Schokoladekoffer oder um das gute Essen oder die Fahrt mit der Titlisbahn. Es geht darum, in der Schweiz diese Rechte geltend machen zu können. Da bin ich nicht überzeugt, ob wir Gutes tun, wenn wir eine Abkehr vom bewährten geltenden Recht vollziehen.
Ich bitte Sie, hier mit der Mehrheit zu stimmen und an unserem bisherigen Entscheid festzuhalten.