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Sauter Regine · Nationalrat · 2020-03-04

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Ich vertrete hier meine Minderheit[NB]I zu Artikel 2 und spreche gleichzeitig für unsere Fraktion zu allen folgenden Anträgen in diesem Block. [PAGE 74]

Zuerst zu meiner Minderheit: Ich beantrage Ihnen, das Mindestalter für den Bezug von Überbrückungsleistungen auf 62 Jahre festzusetzen. Das bedeutet, dass Personen, die im Alter von 60 Jahren arbeitslos werden und anschliessend noch zwei Jahre lang Arbeitslosenversicherung beziehen können und die somit mit 62 Jahren ausgesteuert sind, diese Leistungen beziehen können. Vorher - das ist klar meine Meinung - muss der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen und nicht die Überbrückungsleistungen. Es sollen somit Personen in den Genuss von Überbrückungsleistungen kommen, die erst im Alter von 60 Jahren die Stelle verlieren.

Wichtig ist, dass das hier einen Zusammenhang mit dem folgenden Konzept hat: Es wird im Alter von 62 Jahren geprüft, ob diese Personen zum Zeitpunkt, zu welchem sie das ordentliche Rentenalter erreichen, allenfalls Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Sollte dies der Fall sein, dann werden sie im Alter von 62 Jahren die AHV vorbeziehen, welche durch Ergänzungsleistungen ergänzt wird. Das ist das neue Konzept, das die Kommission hier vorsieht. Personen, bei welchen zum Zeitpunkt einer möglichen Frühpensionierung absehbar ist, dass sie auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, sollen die Rente vorbeziehen und durch Ergänzungsleistungen aufstocken lassen. Mit dieser Massnahme erreichen wir danach eine Verkleinerung des potenziellen Bezügerkreises. Insbesondere erreichen wir aber auch, dass wir für diesen Personenkreis nicht das System wechseln müssen. Das heisst: Wer schon mit 62 Ergänzungsleistungen bezieht, bleibt dann auch über die Pensionierung hinaus in diesem System.

In Bezug auf die Festsetzung des Mindestalters auf 62 Jahre bedeutet dies wie gesagt, dass der Kreis der potenziell Berechtigten kleiner wird. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat errechnet, dass die Kosten dadurch auf rund 35 Millionen Franken reduziert werden können. Unsere Fraktion ist bezüglich dieser Minderheit geteilt.

Es liegt zudem eine Minderheit II (Dobler) vor, die sich ebenfalls auf die Festsetzung des Mindestalters für den Bezug der Überbrückungsleistung bezieht. Kollege Dobler wird sie anschliessend selber präsentieren.

Bei den übrigen Minderheitsanträgen in diesem Block wird unsere Fraktion immer die Mehrheit unterstützen. Kurz zwei Bemerkungen dazu:

In Artikel 2 Absatz 1 zweiter Teil ist nun eben dieses Konzept vorgesehen, dass ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt die AHV vorbezogen wird, wenn absehbar ist, dass bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht. Wir lehnen uns hier an ein Modell an, das so bereits im Kanton Waadt besteht und mit dem man dort gute Erfahrungen gemacht hat.

Noch zu Artikel 23bis: Hier geht es um die Evaluation des Systems. Es ist aus unserer Sicht sehr wichtig, dass man nach fünf Jahren eine solche Evaluation vornimmt und analysiert, inwiefern das Gesetz etwas bewirkt hat, wie sich die finanziellen Auswirkungen präsentieren und ob gesetzliche Anpassungen nötig sind. Insbesondere wird dannzumal auch zu beurteilen sein, ob sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt verändert hat.

Wir werden hier der Mehrheit folgen, die das in Artikel 23bis so vorsieht.