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Dobler Marcel · Nationalrat · 2020-03-04

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Artikel 2 Absatz 1 erster Teil und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a regeln, ab welchem Zeitpunkt die ausgesteuerten Personen Anrecht auf Überbrückungsleistungen haben.

Mein Minderheitsantrag ist der einzige Antrag, der eine Gleichbehandlung von Frau und Mann hinsichtlich des Beginns der Bezugsdauer der Überbrückungsleistungen vorsieht. Die Bezugsdauer soll in Relation zum Eintritt der Rente beginnen.

Heute ist der Renteneintritt für Frauen bei 64 Jahren angesetzt und für Männer bei 65 Jahren. Legt man nun unabhängig vom Geschlecht den Anspruch auf Überbrückungsleistungen auf ein Altersjahr, ist die Dauer von Überbrückungsleistungen für Frauen um ein Jahr kürzer.

Der Zeitpunkt des definierten Anspruchs auf Überbrückungsleistungen hat einen direkten Einfluss auf die Anzahl anspruchsberechtigter Personen und damit direkt auf die Kosten. Diese Kosten können heute lediglich geschätzt werden. Es ist aber nicht absehbar, ob die Überbrückungsrenten bei den Arbeitgebern einen neuen Anreiz schaffen und ob deshalb vermehrt ältere Personen ausgesteuert werden. Ich hoffe es nicht. Es ist auch nicht klar, ob uns aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung - zum Beispiel infolge des Coronavirus - eine Rezession erwartet und die Arbeitslosigkeit generell zunehmen wird. Es ist auch völlig unklar, welche Auswirkungen dieses neue System auf die Gesamtarbeitsverträge mit den Sozialpartnern, zum Beispiel im Baugewerbe, haben wird. Es käme dort direkt zu Benachteiligungen, sodass die Lösungen anzupassen wären.

Die geschätzten Kosten reichen je nach Antrag von 70 Millionen bis zu 270 Millionen Franken, ohne dass die soeben erwähnten Effekte berücksichtigt wären. Sollte in den kommenden Jahren das Rentenalter von Frau und Mann gleichgesetzt oder gar erhöht werden, würden sich diese Kosten nochmals merklich erhöhen.

Mein Minderheitsantrag berücksichtigt die Kostenfolge der Rentenalterentwicklung und führt zu einer Gleichbehandlung bei der Bezugsdauer von Frau und Mann. Männer hätten mit dieser Lösung heute also ab 62 Jahren und Frauen ab 61 Jahren Anspruch auf eine Überbrückungsrente.

Mit diesen Argumenten bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag betreffend eine relative Bezugsdauer zuzustimmen.