Feri Yvonne · Nationalrat · 2020-03-04
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-04
Wortprotokoll
In diesem Block geht es um den Anspruchsbeginn, den Export der Leistungen, die Evaluation und weitere Punkte.
Zum Anspruchsbeginn: Der Bundesrat hat in seiner Version vorgeschlagen, den Anspruchsbeginn bei 60 Jahren festzulegen. Untersuchungen der städtischen Sozialdienste zeigen, dass die Gefahr, aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden, mit zunehmendem Alter steigt. Der im Oktober 2019 publizierte Kennzahlenbericht der Städte-Initiative Sozialpolitik identifizierte sogar bereits ab 46 Jahren ein erhöhtes Risiko einer Sozialhilfeabhängigkeit. Personen finden trotz hoher Anstrengungen bereits im Alter rund um die 50 keine Arbeitsstelle mehr. Daher ist das vorgeschlagene Alter von 60 Jahren das absolut höchste, das für den Anspruchsbeginn der Überbrückungsleistungen akzeptiert werden kann. Die Minderheit I (Sauter) will das Alter auf 62 setzen. Die Minderheit II (Dobler) möchte ein anderes System einführen, abhängig vom Beginn des ordentlichen Rentenalters, welches faktisch verunmöglicht, eine sinnvolle Überbrückungsleistung zu beziehen. Die Minderheit III (Prelicz-Huber) möchte das Alter auf 57 Jahre setzen. Eine kurze Bemerkung zur Minderheit I: Wenn diese angenommen wird, hat ungefähr ein Drittel der Frauen entsprechend keinen Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Sie wären also weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen.
Die SP-Fraktion wird sich der Mehrheit anschliessen und den Anspruchsbeginn auf 60 Jahre setzen, auch wenn wir grosse Sympathien für die Minderheit III (Prelicz-Huber) haben. Doch folgen wir hier dem Bundesrat und dem Ständerat zwecks Kompromisslösung, da es uns wichtig ist, endlich etwas für die Menschen zu machen, die wenige Jahre vor der Pensionierung stehen und leider keine Arbeitsstelle mehr finden.
Zur Minderheit Rösti: Die Überbrückungsleistung soll bis zum ordentlichen Rentenalter der AHV oder bis zum Zeitpunkt, in dem die Altersrente frühestens angefordert werden kann, [PAGE 76] bezogen werden können. Die Minderheit Rösti möchte eine Einschränkung, nämlich dass der Bezug der Überbrückungsleistung nur bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Frühpensionierung möglich ist. Wir lehnen diese Minderheit kategorisch ab, ist es doch nicht für alle Arbeitnehmenden möglich, sich frühzeitig pensionieren zu lassen. Waren die Menschen über viele Jahre in Teilzeit oder in einem Niedriglohnberuf tätig, können sie sich die Kürzungen, die eine Frühpensionierung mit sich bringt, nicht leisten. Die finanziellen Einbussen sind für sie nicht verkraftbar, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Davon betroffen sind sehr stark Frauen mit einer Summe von gestückelten Teilzeit- oder Niedriglohn-Anstellungen in ihrer Berufsvita, Frauen, die keine oder nur eine sehr kleine BVG-Rente äufnen konnten. Das würde dann wiederum bedeuten, dass für diese Frauen doch noch eine gewisse Zeit Sozialhilfe zum Zuge käme. Die Abschiebung der sozialen Leistung zur Verhinderung von Armut aus der Bundeskompetenz in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden, sprich in die Sozialhilfe, ist nur eine Verschiebung, aber keine Lösung des Problems. Wir lehnen deshalb die Minderheit Rösti ab und unterstützen auch hier die Mehrheit der SGK-N.
Zum Export der Leistungen: In diesem Artikel ist vorgesehen, dass die Überbrückungsleistung auch exportiert werden kann - in gewisse Länder - und es dann eine Kaufkraftanpassung geben soll. Die Minderheit Aeschi Thomas möchte den Export verbieten. Andere Sozialversicherungsleistungen, für die der Bund zuständig ist, können heute exportiert werden, die Schweiz pflegt mit verschiedenen Ländern diesbezüglich ein Abkommen. In der Realität wird es wohl kaum oder sehr selten vorkommen, dass eine Person für wenige Jahre mit den Geldern der Überbrückungsleistung ins Ausland verreisen wird. Wenn doch, wird die Überbrückungsleistung an die Kaufkraft des entsprechenden Landes angepasst, was schlussendlich zu einer Einsparung auf unserer Seite führen würde. Erwähnen möchte ich noch, dass geschätzt 30 Prozent der Beziehenden der Überbrückungsleistung Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Leben solche Personen im Ausland, mit der Überbrückungsleistung allenfalls, entfällt der Anspruch auf Ergänzungsleistungen, weil diese nicht exportfähig sind. Wir können also mit gutem Gewissen die Minderheit Aeschi Thomas ablehnen.
Dann noch zur Evaluation: Evaluationen von Gesetzen sind wichtig und richtig. Wichtig bei Evaluationen ist es einerseits, die Zweckmässigkeit, den Erfolg und die Auswirkungen aufzuzeigen, andererseits aber auch, ob es allenfalls Verbesserungen im Gesetz, in den Verordnungen oder in der Umsetzung geben muss. Der Antrag der Mehrheit der SGK-N beinhaltet die wichtigen und richtigen Punkte für die Evaluation, der Antrag der Minderheit Rösti ist abzulehnen.
Die SP-Fraktion wird in diesem Block alle Minderheiten ablehnen, und ich bitte Sie, es auch zu tun.