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Humbel Ruth · Nationalrat · 2020-03-04

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-04

Wortprotokoll

In diesem ersten Block geht es um die Frage des Anspruchs auf Überbrückungsleistungen. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass die zur Verfügung stehenden Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden müssen, damit möglichst viele von Armut bedrohte ältere ausgesteuerte Menschen profitieren können. Bei Artikel 2 Absatz 1 unterstützen wir daher die Kommissionsmehrheit. Wenn die Überbrückungsleistung ab 60 Jahren gewährt wird, können 6200 Menschen profitieren, Menschen, welche ansonsten nach der Aussteuerung auf Sozialhilfe angewiesen wären, nachdem sie ihr Altersguthaben für den Lebensunterhalt aufbrauchen mussten.

Wenn wir den Anspruchsbeginn auf 62 Jahre setzen und die Menschen dann noch in Frührente zwingen würden, wie dies der Ständerat oder die Minderheit Rösti vorsehen, könnten keine Frauen in den Genuss von Überbrückungsleistungen kommen. Diesbezüglich wäre, wenn schon, der Antrag der Minderheit II (Dobler) vorteilhafter, weil er das aktuell unterschiedliche Rentenalter von Männern und Frauen berücksichtigt. Da könnten die Frauen noch ein Jahr profitieren. Das Grundproblem der Minderheit II ist indes das gleiche wie beim Antrag der Minderheit I (Sauter): Der Anspruch auf Überbrückungsleistungen beginnt erst mit 62 oder eben 61 Jahren für Frauen. Viele Menschen würden daher trotzdem in der Sozialhilfe landen. Das wollen wir nicht.

Wie ich beim Eintreten gesagt habe, will die Mitte-Fraktion nicht einfach ein sozialpolitisches Feigenblatt, sondern, wenn schon, eine zielgerichtete Massnahme, um den Menschen nach langer Erwerbstätigkeit und unverschuldetem Stellenverlust einen abgefederten Übergang in die Pension zu ermöglichen und das Abgleiten in die Altersarmut zu verhindern.

Die Minderheit III (Prelicz-Huber) schiesst über das Ziel hinaus; darum lehnen wir sie ab.

Die Minderheit Rösti will wie der Ständerat einen Zwang zur Frühpensionierung für Menschen mit Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Die Folge davon ist, dass diese Personen gezwungen werden, in die Frühpension zu gehen. Das bedeutet, dass die AHV-Rente gekürzt wird: für ein Jahr Vorbezug um 6,8 Prozent und für zwei Jahre um 13,6 Prozent. Das wird wiederum dazu führen, dass im Anschluss an die Überbrückungsleistung bzw. wenn keine Überbrückungsleistung bezahlt wird, die Menschen künftig in der Rente auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein werden. Die Überbrückungsleistung will aber gerade die Substanz der Altersvorsorge erhalten.

Die Kommission hat einen Zwischenweg für diejenigen Bezüger von Überbrückungsleistungen gefunden, bei denen absehbar ist, dass sie bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters Ergänzungsleistungen beziehen müssen. Dann soll der Anspruch auf Überbrückungsleistungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Vorbezuges der AHV erlöschen.

Bei Artikel 6 unterstützen wir die Kommissionsminderheit. Der Export von Überbrückungsleistungen ins Ausland soll nicht erlaubt sein. Wir haben das Konzept der Ergänzungsleistungen auch für die Überbrückungsleistungen gewählt. Das heisst: Überbrückungsleistungen sind keine Sozialversicherung, sondern sind eine Bedarfsleistung, und die Höhe entspricht dem Ansatz der Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind wie die Sozialhilfe nicht exportierbar. Wir sollten uns daher strikt an den Grundsatz halten, dass auch die Überbrückungsleistung wie im System der Ergänzungsleistung als Bedarfsleistung nicht exportiert wird.

Eine Evaluation der Wirkungen des Gesetzes ist wichtig. Zum einen geht es um die Folgen der konjunkturellen Lage und der Beschäftigungsentwicklung. Es geht aber auch um Anreize für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden. Die Kommissionsmehrheit will wie die Minderheit Rösti selbstverständlich auch eine Überprüfung der finanziellen Auswirkungen, da gibt es keine Differenz. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP unterstützt die Kommissionsmehrheit.

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP wird in diesem ersten Block den Mehrheiten zustimmen, mit Ausnahme von Artikel[NB]6, wo wir der Minderheit Aeschi Thomas zustimmen.