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Herzog Verena · Nationalrat · 2020-03-04

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-04

Wortprotokoll

Im Zweckartikel heisst es: "Dieses Gesetz bezweckt, die soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter zu verbessern." Das tönt ja wunderbar: keine Sorgen mehr! Endlich wird einmal etwas für die älteren Arbeitnehmenden gemacht. Oder ist dieses neue Gesetz vielleicht eher scheinheilig oder sogar kontraproduktiv gegenüber einer wahren Hilfestellung? Auch das Centre Patronal äussert, dass dieses Gesetz genau das Gegenteil dessen erreichen wird, was der Bundesrat vorgibt. Ich zitiere: "Während Personen nahe dem Ruhestand in den Genuss einer gegenüber der Sozialhilfe deutlich komfortableren Regelung kämen, hätten die Unternehmen keinen Anreiz mehr, diese anzustellen. Schlimmer noch: Sie könnten dazu verleitet werden, sich von ihnen zu trennen."

Selbstverständlich gibt es viele verantwortungsvolle Unternehmer, die den Arbeitseinsatz und das Know-how älterer Arbeitnehmender zu schätzen wissen. Mit diesen Überbrückungsleistungen schwindet jedoch die Verantwortung der Unternehmer. Sie wird zu einfach dem Staat übertragen. Niemanden braucht mehr ein schlechtes Gewissen zu plagen, Über-55-Jährige durch jüngere, günstigere Arbeitskräfte - besonders durch günstigere Arbeitskräfte aus dem nahen [PAGE 77] Ausland - zu ersetzen. Damit ist die SVP-Fraktion nicht einverstanden. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die über Jahrzehnte hart gearbeitet und in die Sozialwerke einbezahlt haben, endgültig in die Arbeitslosigkeit abgeschoben werden.

Um den Schaden dieser "Entlassungsrente" einigermassen in Grenzen zu halten, empfiehlt Ihnen die SVP-Fraktion, bei Block 1, bei der Frage, ab welchem Alter Entlastungsrenten ausgerichtet werden sollen, in erster Priorität der Minderheit II (Dobler) und in zweiter Priorität der Minderheit I (Sauter) zu folgen.

Die Berechtigung zum Bezug von Entlassungsrenten an das Rentenalter zu knüpfen, wie es Nationalrat Dobler fordert, macht rein aus Überlegungen zur immer längeren Lebensarbeitszeit Sinn. Will man keine Flexibilität, soll die Altersgrenze für den Bezug von Entlassungsrenten bei 62 Jahren liegen. Arbeitnehmende sollen möglichst lange bemüht sein, im Arbeitsmarkt zu bleiben und ihr Know-how weiterzugeben. Das ist zentral für das Selbstwertgefühl der älteren Arbeitnehmenden und notwendig für die Kasse. Unsere Sozialwerke, insbesondere die AHV, dürfen ganz sicher nicht zusätzlich belastet werden, bevor sie wieder auf gesunden Beinen stehen. Alles andere ist Raubbau auf Kosten der nächsten Generation.

Bei Artikel 2 Absatz 1 betreffend Vorbezug der Altersrente bitten wir Sie, der Minderheit Rösti und dem Ständerat zu folgen.

In Artikel 6 betreffend Export der Leistungen bitten wir Sie, der Minderheit Aeschi Thomas zu folgen. In vielen Ländern, zum Beispiel den USA oder Kanada, kann nur einwandern, wer genügend Geld und eine Arbeitsstelle vorweisen kann. Es kann doch nicht sein, dass in unserem Land, das in jeder Beziehung viel grosszügiger, ja offensichtlich zu grosszügig gegenüber ausländischen Arbeitskräften ist, unsere Sozialwerke nun auch noch mit Entlassungsrenten, die ins Ausland fliessen, belastet werden.

Zur Evaluation: Selbstverständlich müssen neue gesetzliche Regelungen mit doch grösseren Veränderungen und noch nicht absehbaren, auch massiven finanziellen Auswirkungen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert werden, damit notwendige Anpassungen vorgenommen werden können. Mit der Minderheit Rösti hat der Bundesrat auch die Möglichkeit, die Überbrückungsleistungen nicht weiterzuführen. Ich bitte Sie also, bei Artikel 23bis der Minderheit Rösti zu folgen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu unseren wichtigen Minderheiten. Unsere Sozialwerke dürfen nicht weiter belastet werden, bevor sie nur im Entferntesten auch für kommende Generationen gesichert sind.