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Moret Isabelle · Nationalrat · 2020-03-04

Moret Isabelle · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

2.[NB]Obligationenrecht (indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt")[GZ]

2.[NB]Code des obligations (contre-projet indirect à l'initiative populaire "Entreprises responsables - pour protéger l'être humain et l'environnement")[GZ]

[VS][GZ]

Gliederungstitel vor Art. 55 [GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

Haftung des Geschäftsherrn und Haftung für tatsächlich kontrollierte Unternehmen

[VS]

Antrag der Minderheit I [GZ]

(Bregy, Eymann, Kamerzin, Lüscher, Schneeberger)[GZ]

Streichen

[VS]

Antrag der Minderheit II [GZ]

(Schwander, Geissbühler, Guggisberg, Steinemann, Tuena)[GZ]

Streichen

[VS]

Titre précédant l'art. 55 [GZ]

Proposition de la majorité [GZ]

Responsabilité de l'employeur et responsabilité pour les entreprises contrôlées effectivement

[VS]

Proposition de la minorité I [GZ]

(Bregy, Eymann, Kamerzin, Lüscher, Schneeberger)[GZ]

Biffer

[VS]

Proposition de la minorité II [GZ]

(Schwander, Geissbühler, Guggisberg, Steinemann, Tuena)[GZ]

Biffer

[VS]

Art. 55 [GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

Titel [GZ]

... [GZ]

I. Im Allgemeinen

Abs. 1bis, 1ter [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag der Minderheit I [GZ]

(Bregy, Eymann, Kamerzin, Lüscher, Schneeberger)[GZ]

Titel [GZ]

Unverändert

Abs. 1bis, 1ter [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag der Minderheit II [GZ]

(Schwander, Geissbühler, Guggisberg, Steinemann, Tuena)[GZ]

Titel [GZ]

Unverändert

Abs. 1bis, 1ter [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Art. 55 [GZ]

Proposition de la majorité [GZ]

Titre [GZ]

... [GZ]

I. En général

Al. 1bis, 1ter [GZ]

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition de la minorité I [GZ]

(Bregy, Eymann, Kamerzin, Lüscher, Schneeberger)[GZ]

Titre [GZ]

Inchangé

Al. 1bis, 1ter [GZ]

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition de la minorité II [GZ]

(Schwander, Geissbühler, Guggisberg, Steinemann, Tuena)[GZ]

Titre [GZ]

Inchangé

Al. 1bis, 1ter [GZ]

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Art.[NB]55a [GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

Titel [GZ]

II. Haftung für tatsächlich kontrollierte Unternehmen

Abs. 1 [GZ]

Nach den gleichen Grundsätzen haften auch Unternehmen, die nach Gesetz zur Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt im Ausland verpflichtet sind, für den Schaden, den durch sie tatsächlich kontrollierte Unternehmen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen durch Verletzung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt an Leib und Leben oder Eigentum im Ausland verursacht haben.

Abs. 2 [GZ]

Unternehmen haften insbesondere nicht, wenn sie nachweisen, dass sie die Massnahmen entsprechend Artikel 716abis getroffen haben, um einen Schaden dieser Art zu verhüten, oder dass sie nicht auf das Verhalten des kontrollierten Unternehmens, in dessen Zusammenhang die geltend gemachten Rechtsverletzungen stehen, Einfluss nehmen konnten.

Abs. 3 [GZ]

Ein Unternehmen kontrolliert ein anderes Unternehmen tatsächlich, wenn es:

1.[NB]direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmen im obersten Organ ausübt;

2.[NB]direkt oder indirekt die Mehrheit der Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans bestellt hat; oder

3.[NB]aufgrund der Statuten, der Stiftungsurkunde, eines Vertrags oder vergleichbarer Instrumente einen beherrschenden Einfluss ausübt; die wirtschaftliche Abhängigkeit alleine begründet keine tatsächliche Kontrolle. [PAGE 100]

Abs. 4 [GZ]

Diese Bestimmung begründet keine Haftung für das Verhalten von Dritten, mit denen das Unternehmen oder ein von ihm kontrolliertes Unternehmen eine Geschäftsbeziehung hat.

Abs. 5 [GZ]

Die im Ausland Geschädigten haben gegen die Mitglieder der obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgane sowie alle mit der Geschäftsführung befassten Personen des Unternehmens keinen Anspruch aufgrund dieser Bestimmung.

[VS]

Antrag der Minderheit I [GZ]

(Bregy, Eymann, Kamerzin, Lüscher, Schneeberger)[GZ]

Streichen

[VS]

Antrag der Minderheit II [GZ]

(Schwander, Geissbühler, Guggisberg, Steinemann, Tuena)[GZ]

Streichen