preparatory:AB 257965
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-04
Wortprotokoll
Kinderarbeit, Menschenrechtsverletzungen, Umweltsünden - kein Mensch in diesem Saal will das, weder die Initianten noch die Befürworter eines Gegenvorschlags, ja nicht einmal die, die gar nichts möchten. Die Frage ist aber: Was können wir machen und, falls wir etwas machen können, wie?
Der Ständerat hat uns hier eine Variante aufgezeigt, die nicht emotional, aber effektiv ist. Er hat zwei zentrale Fragen gestellt: Wollen wir ausländische Sachverhalte in der Schweiz nach schweizerischem Recht beurteilen? Wollen wir eine europaweit, ja weltweit einmalige Lösung? Der Ständerat hat klar gesagt: Nein, das wollen wir nicht! Auch die Mehrheit der Mitte-Fraktion sagt das. Warum? Es braucht eine ausgewogene Lösung, es braucht eine Lösung, die international abgestützt ist. In den Unterlagen sehen Sie, dass sich der Ständerat auf die CSR-Richtlinie, die Konfliktmineralien-Verordnung der EU und den Dutch Child Labour Due Diligence Act, also auf international anerkannte Rechtsakte stützt. Die Lösung ist international abgestimmt, angepasst und sorgt dafür, dass kein Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Wirtschaft entsteht. Glauben Sie nicht, wir würden mit dem Entwurf des Ständerates tel quel ausländisches Recht übernehmen, nein: Es gibt keine Verweise in diesem Entwurf, d. h., es gibt auch keine dynamische Rechtsübernahme. Wir gehen also kein Risiko ein, da wir jede künftige Anpassung in einer neuerlichen Diskussion beschliessen müssen.
Was will der Ständerat? Er will Transparenzregeln im Bereich der Berichterstattung über die CSR und neue Verpflichtungen für die Verwaltungsräte im Bereich der Kinderarbeit und der Konfliktmineralien - ein starkes Zeichen, jeweils abgesichert durch Sanktionen. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird bestraft, und zwar nach den Regeln, die im schweizerischen Strafgesetzbuch enthalten sind.
Was der Ständerat aber vor allem nicht will: Er will keine neue Haftungsregel schaffen. Er will keine sogenannte Konzernhaftung einführen, die es so, in dieser Form, in anderen Ländern nicht gibt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Ich werde in meiner Redezeit als Fraktionssprecher auf diese Aspekte noch im Detail eingehen. Sie müssen sich aber bereits jetzt folgende Frage stellen: Wollen wir wirklich eine europa- und quasi weltweit einmalige Regelung? Wollen wir wirklich aus einem Gutmenschen-Gedanken heraus die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz schwächen? Wir wollen das nicht! Glauben Sie mir, nicht jede und nicht jeder, die oder der hier für einen Gegenvorschlag eintritt, ist ein schlechter Mensch, wie uns das die Initianten glauben machen wollen. Der Beschluss des Ständerates ist, wie bereits erwähnt, klar. Er hilft, ein Zeichen zu setzen. Er hilft, diese Problematik effizient in einem internationalen, angepassten System anzugehen.
Zu guter Letzt noch ein Wort: Wir reden immer von Konzernverantwortung. Schauen Sie den Gesetzestext einmal an! Dort wird von einem Umsatzerlös von 40 Millionen Franken, von einer Bilanzsumme von 80 Millionen Franken oder 250 Vollzeitstellen gesprochen. Dann könnte es auch die eine oder andere Unternehmung in Ihrer Region treffen, die eben nicht über eine grosse Compliance-Abteilung verfügt.
Machen wir etwas, machen wir einen sinnvollen Gegenvorschlag! Setzen wir ein Zeichen wie der Ständerat! Schaffen [PAGE 107] wir klare Regeln! Verhindern wir einen Wettbewerbsnachteil für die Schweiz, und verschärfen wir gleichwohl die Regeln!
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheit.