Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-03-04
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-04
Wortprotokoll
Für die Kommission war die Voraussetzung unbestritten, 20 Jahre zu einem Mindestbeitrag von 75 Prozent der maximalen AHV-Rente in der AHV versichert gewesen zu sein - also zu einem Mindestbeitrag von jährlich rund 21 330 Franken -, um überhaupt Überbrückungsleistungen beantragen zu können. Bestritten war aber der Schwelleneffekt. Ich habe es vorhin schon in meinen Ausführungen dargelegt. Wir haben diesen verhindert, indem wir sagten, dass alle ab 60 Jahren, welche die Voraussetzungen erfüllen, Überbrückungsleistungen beanspruchen können sollen. Wir haben als Kommissionsmehrheit aber zusätzlich eine neue Voraussetzung geschaffen, in dem Sinn, dass wir sagen: Ab dem Alter von 50 Jahren muss jemand mindestens fünf Jahre in der AHV versichert gewesen sein und auch hier zum Mindestbeitrag von 75 Prozent der maximalen AHV-Rente. Die Minderheit I (Sauter) möchte diese neue Voraussetzung streichen. Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Die Kommissionsmehrheit will auch, dass neu Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an die Beitragsjahre und an die Beitragshöhe angerechnet werden können. Davon profitieren insbesondere die Frauen, die mehrheitlich in ihrem Leben unbezahlte Arbeit geleistet haben oder auch im Alter von 50 Jahren nach wie vor leisten. Diese Ergänzung kam insbesondere auch von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, die einen Mitbericht verfasst und den Antrag eingebracht hat. Sie kam aber auch in den Vernehmlassungsantworten von zahlreichen Parteien und Organisationen vor, welche die Ergänzung machen wollen, um die unbezahlte Arbeit nicht ausser Acht zu lassen, sondern sie hier auch einzuberechnen. Die Minderheit II (Rösti) will diesen Zusatz wieder streichen. Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Ich komme noch zur anderen Minderheit Rösti betreffend Härtefallklausel. Wir schreiben hier zwar ein neues Gesetz, wir können aber nicht jede Eventualität und jeden Fall vorhersehen. Mit der Härtefallklausel ermöglichen wir dem Bundesrat, Bestimmungen für Ausnahmen und Grenzfälle zu beschliessen. Der Antrag Rösti, der diese Härtefallklausel aus dem Gesetz streichen will, wurde in der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Ich komme noch zu den Integrationsbemühungen. Die Überbrückungsleistung ist ja ein Mittelding: Sie ist keine Altersrente, sie ist aber auch nicht mehr Teil des Arbeitslosenversicherungssystems. Selbstverständlich ist es wichtig, dass diese Menschen sich weiterhin um Integration bemühen - nachdem sie sich ja auch zwei Jahre lang intensivst um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bemüht haben.
Die SGK hält an der Verpflichtung fest, dass man eine Integrationsbemühung nachweist, aber sie will dem Bundesrat die Kompetenz für die konkrete Ausgestaltung geben, damit der Bundesrat bei Bedarf auch rasch Anpassungen vornehmen kann. Eine Minderheit Prelicz-Huber möchte diesen Passus ganz streichen. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Ich komme noch zu den Übergangsbestimmungen. Der bundesrätliche Entwurf sieht vor, dass die Überbrückungsleistungen erst für Personen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes arbeitslos respektive ausgesteuert werden. Die Kommission beantragt Ihnen, dass diese Übergangsbestimmungen gestrichen werden, sprich, dass auch diejenigen Personen, die aktuell arbeitslos und ausgesteuert sind und alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, in Zukunft Überbrückungsleistungen beziehen können.
Wir bitten Sie daher, den Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.