Gysi Barbara · Nationalrat · 2020-03-04
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-04
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag bezieht sich auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe g und fordert, dass bei einer [PAGE 89] freiwilligen Versicherung in der zweiten Säule, in der beruflichen Vorsorge, die Beiträge an die berufliche Mindestvorsorge als Ausgaben anerkannt werden. Ich beantrage damit, in diesem Punkt dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Der SGK-Kompromiss, wie wir ihn heute als Konzept vor uns haben, sieht zwar vor, dass zumindest die Beiträge für die Verwaltungskosten und den Risikoausgleich sowie allfällige Sanierungsbeiträge angerechnet werden sollen, doch das reicht unseres Erachtens nicht. Denn auch diese Lösung der Kommission führt dazu, dass die Betroffenen, also die Bezügerinnen und Bezüger von Übergangsleistungen, mit deutlich schlechteren Rentenleistungen in der zweiten Säule pensioniert werden. Sie garantiert nicht, dass wenigstens die Mindestvorsorge in der zweiten Säule gedeckt wird, um annähernd an das ursprüngliche Niveau der BVG-Rente heranzukommen. Weil die Bezügerinnen und Bezüger von Überbrückungsleistungen aber bereits einen Grossteil ihres Vermögens, sofern sie überhaupt eines hatten, aufbrauchen mussten, um überhaupt Überbrückungsleistungen zu erhalten, haben sie kein Geld mehr, um das zu finanzieren und damit tiefere Renten in der beruflichen Vorsorge zu vermeiden. Darum ist es wichtig, dass wir dem Bundesrat und dem Ständerat folgen, die eine solche Anrechnung vorsehen, womit sichergestellt ist, dass Renten in der ursprünglichen Höhe ausgerichtet werden können.
Die grosse Errungenschaft der EL-Revision, die wir erst kürzlich, im letzten Jahr, abgeschlossen haben, besteht ja darin, dass Arbeitslose auch ab Alter 58 in der Pensionskasse bleiben können. Doch dies nützt diesen Personen wenig, wenn die finanziellen Mittel fehlen, um die Beiträge an die Mindestvorsorge zu bezahlen und damit abwenden zu können, dass die Rentenleistungen tiefer ausfallen.
Wenn Sie nun dem Antrag meiner Minderheit I nicht zustimmen, hat das gravierende Folgen für die betroffenen Personen, da diese dauerhaft schlechtere Pensionskassenrenten haben werden. Wir erreichen eines der Ziele dieser Überbrückungsleistungen nicht. Wir erreichen nämlich nicht, dass von Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung betroffene Personen auch im Rentenalter ein anständiges Leben führen können. Denn die finanziellen Probleme ziehen sich dann ins Rentenalter weiter. Für die Betroffenen geht es um viel, weil eben - wie gesagt - ihre Pensionskassenrenten dann dauerhaft tiefer sein werden. Das kann sie sehr stark treffen. Es sind nicht immer sehr grosse Beiträge, aber es sind eben dauerhafte Kürzungen, und das ist von Belang.
Ich möchte Ihnen einfach an zwei, drei kleinen Beispielen aufzeigen, um wie viel es sich dann eben dreht. Wenn Sie meiner Minderheit und dem Beschluss des Ständerates bzw. dem Entwurf des Bundesrates zustimmen, dann hat das bei einem Bruttolohn von heute 3800 Franken eine Differenz bei der BVG-Rente von rund 106 Franken zur Folge. Die BVG-Rente würde dann nur noch 439 Franken betragen, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen. Wenn Sie meiner Minderheit folgen, hätten diese Personen eine um 106 Franken höhere Leistung. Bei einem Bruttolohn im Erwerbsleben von 6500 Franken hätte es auf die BVG-Rente eine Differenz von über 270 Franken zur Folge. Das sind Beträge, die, wenn man dann im Rentenalter ist, eben einschenken. Das ist auch wichtig, weil die Personen ja älter werden und dann vielleicht auch höhere Kosten infolge gesundheitlicher Probleme zu begleichen haben. Wenn wir dafür sorgen, dass die Mittel da sind, um die Einzahlung zu tätigen, dann bleiben die BVG-Renten auf einer besseren Höhe. Das wird auch dazu führen, dass die Menschen dann weniger Ergänzungsleistungen beziehen müssen, wenn sie einmal älter sind und vielleicht auch Heimleistungen oder Spitex zuhause benötigen.
Mein Antrag führt also zu einer dauerhaften Besserstellung auch im Pensionsalter. Ich muss Ihnen sagen, der Antrag kostet 10 Millionen Franken jährlich, wenn Sie ihn umsetzen. Das ist sehr gut investiertes Geld, weil es den Menschen auch zu einer besseren Situation im Rentenalter verhilft.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.