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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2020-03-04

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-04

Wortprotokoll

Ich vertrete hier zwei Minderheiten. Die erste Minderheit finden Sie ab Seite 29 der deutschen Fahne. Es geht um eine Anpassung im Steuerharmonisierungsgesetz, und zwar beantrage ich Ihnen, dass diese neue Überbrückungsrente wie ein Einkommen regulär versteuert werden muss.

Die Problematik ist: Wenn Sie jetzt eine steuerfreie Rente schaffen, wie Ihnen dies die Mehrheit beantragt, dann haben wir ein weiteres Mal Schwelleneffekte. Es kann also vorkommen, dass jemand mit einer Rente, die eben dann steuerfrei wäre, besser fährt als jemand, der ein gleich hohes reguläres Arbeitseinkommen hat, und das sollte man unseres Erachtens auf jeden Fall vermeiden. Man sollte nicht Personen noch bestrafen, die arbeiten, die ihre tägliche Zeit eben für Arbeit einsetzen und so schlechter fahren als Personen, die künftig Bezüger einer solchen Überbrückungsrente sind.

Ich bitte Sie entsprechend, diesem Antrag zuzustimmen, damit diese neue Überbrückungsrente, wenn Sie sie denn wirklich einführen wollen, zumindest steuerbar ist, dass also jemand, der Rentenbezüger ist, nicht besser fährt als Schweizerinnen oder Schweizer, die ihre Zeit für die Arbeit einsetzen.

Auf Seite 33 schliesslich steht meine zweite und letzte Minderheit. Hier können Sie, wenn Sie wirklich möchten, Fakten schaffen. Hier können Sie sicherstellen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim BVG, bei der zweiten Säule, nicht mehr diskriminiert, nicht mehr benachteiligt werden. Wir haben heute die Situation, dass für 45- bis 54-Jährige ein BVG-Satz von 15 Prozent gilt; es werden also[NB]15[NB]Prozent des Lohns in die zweite Säule, in die Pensionskasse einbezahlt. Ab 55 steigt dieser Satz um weitere 3 Prozent auf 18 Prozent. Mein Antrag lautet, dass eben dieser Beitragssatz geglättet werden soll, damit ab dem Alter von 45 Jahren konstant nur noch 16 Prozent in die Pensionskasse einbezahlt werden sollen. Ich bitte Sie, hier die Diskussion nicht auf später zu vertagen, sondern hier heute Pflöcke einzuschlagen. Wenn Sie an diesem Gesetz festhalten wollen, wäre es der richtige Ort, dies hier und heute zu regeln, damit eben ältere Arbeitnehmer nicht mehr diskriminiert werden bei der zweiten Säule.