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Flach Beat · Nationalrat · 2020-03-04

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Besten Dank, Herr Fluri, für diese Frage. Ja, die Gerichte in der Schweiz können das. Der Beweis ist folgender: Wenn Sie nach Artikel 55 ein bisschen weiterlesen, kommen Sie zu Artikel 58, "Haftung des Werkeigentümers". Da steht, dass Sie als Eigentümer eines Hauses dafür haften, wenn jemand wegen eines Werkmangels einen Unfall in Ihrem Haus hat. Jetzt gibt es zum Beispiel Stürze auf einer Treppe. Es gibt aber kein Gesetz, das sagt, wie eine Treppe sein muss. Es gibt kein Treppengesetz - nirgendwo. Die Gerichte müssen dann herausfinden, ob die Treppe tatsächlich kausal die Unfallverursacherin war. Das funktioniert seit vielen Jahren gut, weil der Bauherr, der Hauseigentümer, der [PAGE 110] Werkeigentümer sagen kann: Moment, ich bin der Meinung, ich habe die nötige Sorgfalt bei der Planung, der Ausführung und dem Unterhalt des Werks an den Tag gelegt. Und es gibt allenfalls - das haben wir ja auch in diesem Entwurf - auch noch jemand anderen, der dafür geradestehen muss. Die Sorgfaltspflichtprüfung kann das Gericht machen.

Wir verlangen mit dem Antrag nicht, irgendwelche obskuren Bestimmungen einzuhalten, sondern die Bestimmungen, welche die Unternehmung von Gesetzes wegen ohnehin am Ort ihrer Tätigkeit einhalten muss, plus die Bestimmungen, welche verbindlich sind, weil wir gesagt haben: Die sind als international verbindliche Bestimmungen für die Schweiz massgebend.