Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-03-04
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-04
Wortprotokoll
Am 10.[NB]Oktober 2016 wurde die Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt", die sogenannte Konzernverantwortungs-Initiative, eingereicht. Sie verlangt, dass Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards sowohl im In- als auch im Ausland respektieren. Der Initiative ist 2011 eine Petition des NGO-Kollektivs "Recht ohne Grenzen" vorausgegangen, das 135[NB]000 Unterschriften gesammelt und mit dieser Anzahl Unterschriften die Hürde für Initiativen um einen Drittel übertroffen hat.
Unser Rat hat am 14. Juni 2018 im Rahmen der Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative beschlossen, den wir im Laufe der Beratungen stets weiterentwickelt und den Sie eben mit 103 zu 72 Stimmen bei 22 Enthaltungen gutgeheissen haben, dies mit dem Ziel vor Augen, dass die Konzernverantwortungs-Initiative vom Initiativkomitee zurückgezogen wird.
Der Ständerat hat die Volksinitiative als Erstrat behandelt und mit 25 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, Volk und Ständen deren Ablehnung zu empfehlen. Unsere Kommission hat sich dieser negativen Abstimmungsempfehlung mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angeschlossen. Folgende Gründe bewegen eine deutliche Mehrheit der Kommission dazu, die Konzernverantwortungs-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen:
Die Schweiz ist Heimat vieler international tätiger Unternehmen - nicht nur global tätiger Konzerne, sondern auch vieler grenzüberschreitend tätiger KMU. Sie alle wären von dieser Initiative betroffen, was ein schlechtes Zeichen für die Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz wäre. Die Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards wird von diesen Unternehmen in dem ihnen möglichen und zumutbaren Umfang wahrgenommen; daran haben sie auch ein eigenes Interesse. Die meisten global tätigen Unternehmen sind Mitglied des UN Global Compact und haben ihre eigenen Corporate-Responsibility-Programme. Ausserdem investieren sie mit gemeinnützigen Stiftungen in den Ländern, in denen sie präsent sind, arbeiten und ihre Kundinnen und Kunden betreuen.
Die Initiative ist sehr radikal und verlangt auf Verfassungsstufe obligatorische Sorgfaltsprüfungen. Verlangt wird gleichzeitig auch eine Haftungskaskade für die gesamte Lieferkette, d. h. von rechtlich wie auch wirtschaftlich kontrollierten Unternehmungen. Ausserdem gibt es Beweislastprobleme, indem international tätige Unternehmen unter einen Generalverdacht gestellt werden, sie würden Menschenrechte und Umweltstandards nicht einhalten. Im Rahmen von Prozessen müssten sie dann Entlastungsbeweise erbringen.
In den letzten Monaten haben wir auch gesehen, dass Verfehlungen einzelner Unternehmungen zu Kampagnenzwecken skandalisiert werden. Aufgrund dieser Einzelfälle können aber keine Rückschlüsse auf alle international tätigen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gezogen werden.
Schliesslich beachten die Initianten auch zu wenig, was im Bereich von Corporate Responsibility bereits getan wird. Die Unternehmen haben eigene ethische Leitbilder und ausgebaute Compliance-Abteilungen, die sich darum kümmern, dass nicht nur die inländischen, sondern auch die ausländischen Rechtsordnungen entsprechend eingehalten werden.
Ein weiterer Konstruktionsfehler der Initiative besteht in der extraterritorialen Anwendung von Schweizer Recht. Die Initiative beinhaltet zudem das Risiko, dass sich Unternehmen aus Risikoüberlegungen aus armen Ländern zurückziehen. [PAGE 117] Sie schafft damit Fehlanreize in Bezug auf Auslandinvestitionen. Es kann nicht im Interesse der Initianten liegen, dass sich unsere Firmen nicht mehr in jenen Ländern engagieren, in denen Investitionen aus der Schweiz dringend notwendig wären und Arbeitsplätze geschaffen werden müssten. Schliesslich geht die Initiative auch weit über die existierenden Regelungen der EU und anderer Länder wie etwa Frankreich, Grossbritannien, der Niederlande oder der USA hinaus.
Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Ebenso empfiehlt Ihnen die Kommission, der Stimmbevölkerung keinen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsstufe vorzulegen. Die Minderheit II (Flach) wurde mit 16 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.