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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2020-03-04

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Realität ist: Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind regelmässig Zielscheibe von Feindseligkeiten wie Beleidigungen, Verleumdungen, Drohungen, Erpressung, Belästigungen und Sexismus. Die Angriffe werden immer aggressiver und können die freie Ausübung des Parlamentsmandats beeinträchtigen. Das Büro teilt deshalb die Auffassung der Motionärin, wonach diese Angriffe durch ihr Ausmass und ihre negativen Konsequenzen ein ernst zu nehmendes Problem für die Demokratie geworden sind und einer Reaktion seitens der Institutionen bedürfen.

Das Büro hat bereits 2019, in seiner Antwort auf das Postulat 18.4371, festgehalten, dass die Parlamentsmitglieder als öffentliche Personen häufig beleidigt und belästigt werden, besonders im digitalen Raum, wobei Parlamentarierinnen häufiger Angriffen ausgesetzt sind als ihre männlichen Kollegen. Gemäss den von der Interparlamentarischen Union und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates veröffentlichten Studien von 2016 und 2018 werden viele Parlamentarierinnen Opfer von Sexismus, sexueller Belästigung und Gewalt.

An diese Studien anknüpfend, haben die Parlamentsdienste die Broschüren "Bedrohung, Belästigung, Beschimpfung - Was tun? Wer hilft?" und "Sicherheit in der digitalen Kommunikation - vernetzt oder verstrickt? Sie entscheiden" erstellt. Diese Publikationen erläutern, wie man auf Feindseligkeiten reagieren sollte und an welche Stellen man sich wenden kann. Das Parlament unterstützt die Mitglieder der Bundesversammlung, die innerhalb oder ausserhalb des Parlamentsgebäudes physisch, verbal oder auf andere Weise belästigt oder zum Beispiel in den sozialen Medien oder per E-Mail gemobbt werden.

Betroffene können sich an die mehrsprachige Fachstelle für Mobbing und Belästigung wenden, die Büros in Bern und Zürich hat. Das Mandat dieser unabhängigen Fachstelle wurde 2019 nach einem einjährigen Test erweitert, sodass sie sich nun auch mit Ehrverletzungen gegen Parlamentsmitglieder im digitalen Raum befasst. Juristinnen und Juristen einer externen Anwaltskanzlei prüfen die Fälle und helfen den betroffenen Ratsmitgliedern, Anzeige zu erstatten.

Das Büro erinnert daran, dass es Aufgabe der zuständigen Polizeifachstellen ist, die Personen zu ermitteln, welche in der reellen oder in der virtuellen Welt Straftaten begehen. Das Parlament und die Parlamentsdienste haben weder die Rechtskompetenz noch die technischen oder personellen Mittel, um zum Beispiel die Urheberinnen und Urheber von Belästigungen im Internet zu ermitteln, wie dies die Motion verlangt. Das Büro konzentriert sich deshalb auf präventive Massnahmen und auf die vertrauliche Unterstützung jener Ratsmitglieder, die bedroht oder anderweitig angegriffen werden.

Das Büro ist ebenso besorgt wie die Motionärin und wird sich darum bemühen, den Ratsmitgliedern besser bekannt zu machen, wo sie Hilfe finden und wie Belästigungen bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden können. Es schlägt vor, zweckdienliche Informationen und Daten zu sammeln und Anlässe zu organisieren, an denen zwecks Bekämpfung [PAGE 125] jeglicher Art von Belästigung sensibilisiert wird. Je nach Ergebnis prüft das Büro weitere Unterstützungs- und Beratungsmassnahmen. Darüber hinaus empfiehlt das Büro den Ratsmitgliedern, eine private Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, und erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass in ihrer Entschädigung ein Betrag von 500 Franken speziell für Prämien einer solchen Versicherung enthalten ist, um beispielsweise gegen Persönlichkeitsverletzungen vorzugehen.

Das Büro teilt die Argumente der Begründung der Motionärin und erkennt den Handlungsbedarf. Den Antrag zur Schaffung einer Taskforce lehnt das Büro jedoch ab.

Deshalb beantragt Ihnen das Büro, die Motion abzulehnen.