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Marti Min Li · Nationalrat · 2020-03-04

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative fordert die Schaffung der rechtlichen Grundlagen im Obligationenrecht, damit alle integrierten Bestandteile eines Kaufgegenstands, die für seine Funktionsfähigkeit zentral sind, in die Gewährleistung wegen Mängel der Sache einbezogen werden müssen. Das tönt jetzt kompliziert, es ist aber in Tat und Wahrheit sehr einfach.

Nehmen wir an, Sie kaufen sich ein neues Handy und freuen sich darüber. Es gibt ein Software-Update, und danach merken Sie, dass der Akku immer sofort leer ist. Man müsste jetzt eigentlich den Akku wechseln, was aber bei den modernen Handys nicht mehr geht, weshalb Sie das Gerät einschicken. Sie gehen ja davon aus, dass Sie eine Garantie haben. Dann heisst es aber: Nein, die Garantie gilt nicht, weil der Akku eben rechtlich nicht in die Gewährleistung wegen Mängel der Sache einbezogen ist. Dabei - und das zeigt das Beispiel klar - ist ein Akku absolut zentral für die Funktionsfähigkeit eines Handys.

Um ein anderes Beispiel zu nehmen: Zu einer Himbeerkonfitüre gehört nicht nur die Himbeere, sondern auch der Zucker, sonst wäre es ja keine Konfitüre. So ist es auch beim Handy: Wenn der Akku nicht geht, dann geht das Handy auch nicht.

Die parlamentarische Initiative reagiert auf ein klares Bedürfnis im digitalen Zeitalter, und sie tut das sehr angemessen. Sie würde die Situation der Konsumentinnen und Konsumenten entscheidend stärken.

Ich bitte Sie daher, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.