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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-10-01

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-10-01

Wortprotokoll

Wie ich Ihnen schon beim Eintreten gesagt habe, sind Artikel 120 der Bundesverfassung und der Auftrag der Gen-Lex-Motion Ausgangspunkt des ganzen Gesetzes. Der diesbezügliche Zweck ist der Umweltschutz. Deswegen ist der Zweckartikel durch den Bundesrat auch so formuliert worden.

Ich beantrage Ihnen daher, der Mehrheit zu folgen. Etwas anderes ist der Antrag der Minderheit III (Scheurer Rémy): Dieser Antrag allein wäre natürlich verfassungsmässig, und er deckt sich auch mit den Zielen des Bundesrates. Wir haben dieses Ziel einfach nicht formuliert. Ich hätte also nichts dagegen, wenn Sie den Antrag der Minderheit III (Scheurer Rémy) unterstützen, aber die Anträge der Minderheiten I (Egerszegi) und II (Wandfluh) sollten Sie ablehnen.