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Marti Samira · Nationalrat · 2020-03-04

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Es war der Neuenburger Pfarrer Norbert Valley, der einem abgewiesenen Asylsuchenden Zugang zu seiner Kirche gab. Es war die Basler Aktivistin Anni Lanz, die versuchte, einen nach Italien ausgeschafften, schwer suizidgefährdeten und schwer traumatisierten Afghanen in die Schweiz und zu seiner Schwester zurückzuholen. Es war Lisa Bosia aus dem Tessin, die Minderjährigen in Italien dabei geholfen hat, über die Grenze zurück in die Schweiz zu kommen, um hier Asyl zu beantragen. Es geht um sie alle, wenn wir heute über die vorliegende parlamentarische Initiative diskutieren, denn sie alle wurden für ihre Taten rechtskräftig verurteilt.

Gemäss Artikel 116 Absatz 1 Litera a AIG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft. Der ursprüngliche Sinn dieser Strafbestimmung war allerdings ein anderer. Es ging nicht um Einzelpersonen, es ging um die Bekämpfung des Schlepperwesens; die Bestimmung richtete sich gegen Menschen, die aus der Not anderer Profit schlugen; es ging um Banden, deren Geschäftsmodell der Menschenhandel ist und die damit ihr Geld verdienen. Das ist widerlich, da sind wir uns wohl alle einig.

Im alten Ausländergesetz gab es die entsprechende Bestimmung, die die Unterstützung einer illegalen Einreise oder eines illegalen Aufenthaltes aus sogenannt achtenswerten Beweggründen als straflos erklärte, um eine Unterscheidung zwischen Schlepperwesen und humanitären Aktionen von Pfarrerinnen oder anderen zu machen. Doch seit 2008 werden genau diese Erleichterungshandlungen - das ist die Antwort auf die gestellte Frage - verurteilt, ohne dass dabei unterschieden würde, ob sie von professionellen Schlepperbanden verübt worden sind oder eben von Einzelpersonen, die die Betroffenen einzig und allein aus humanitären Gründen unterstützten.

Heute sind nicht einmal mehr Familienmitglieder davor gefeit, rechtlich verurteilt zu werden, obwohl dies der Genfer Flüchtlingskonvention widerspricht. Dabei - und das ist das Zynische an der ganzen Geschichte! - ist es ja das Migrationsrecht selbst, das die Menschen immer mehr in prekäre Notlagen zwingt, sodass sie eben auf humanitäre Unterstützung von Einzelpersonen angewiesen sind. Wir drängen sie faktisch in den illegalen Bereich. Es gibt kaum mehr legale Fluchtwege nach Europa; das ist, wie wir in den letzten Tagen gesehen haben, wieder dramatisch aktuell. Anstatt den Einzelpersonen, den Aktivistinnen, den Kirchenmitgliedern, den Pfarrerinnen zu danken, dass sie dort einspringen, wo unsere Politik versagt, werfen wir sie seit 2008 in den gleichen Topf wie die kriminellen Schlepperbanden, die für viel Geld Menschen in Lastwagen oder Booten über Grenzen schmuggeln und dabei deren Leben in Gefahr bringen. Damit muss Schluss sein! Die Solidarität darf nicht weiterhin kriminalisiert werden.

Das sehen im Übrigen auch andere Staaten so: Belgien, Griechenland, Spanien, Finnland, Italien, Malta, Grossbritannien, Kroatien und Irland, sie alle kennen entsprechende rechtliche Bestimmungen, die Menschen, die eben aus humanitären Gründen oder in nicht gewinnorientierter Absicht handeln, schützen. So sehen es auch das Europäische Parlament und etliche Organisationen in der Schweiz: die Evangelische Allianz aus Landes- und Freikirchen z. B., die die parlamentarische Initiative unterstützt; oder die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, die Sie aufgefordert hat, die Initiative zu unterstützen; die Schweizerische Bischofskonferenz ebenso; Amnesty International; 150 Anwältinnen und Anwälte, die Ihnen ebenfalls einen Brief geschrieben haben; etliche Pfarrerinnen und Pfarrer und 20[NB]000 Menschen, die eine entsprechende Petition unterschrieben haben. Sie alle sagen, gerade auch in die Richtung der CVP: Die biblische Solidarität macht nicht halt an den Grenzen des staatlichen Rechts! Aber der grosse Unterschied zwischen den Kirchen und uns hier drin ist, dass wir die privilegierte Möglichkeit haben, das Gesetz direkt anzupassen, wenn es uns falsch erscheint.

Darum bitte ich Sie, in dieser ersten Phase der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.