Lexipedia

Pfister Gerhard · Nationalrat · 2020-03-04

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-04

Wortprotokoll

Die Initiantin möchte mit ihrer Initiative, dass Artikel 166 AIG wieder geändert wird, sodass darin wie im früheren Ausländergesetz ein Passus steht, der die Hilfe zum rechtswidrigen Grenzübertritt straflos macht, soweit sie aus achtenswerten Beweggründen geleistet wird. Konkret will sie, dass Menschen, die aus achtbaren Motiven Menschen unterstützen, die sich entweder rechtswidrig in der Schweiz aufhalten oder rechtswidrig in die Schweiz einreisen, nicht mehr bestraft werden.

Diese Bestimmung wurde gestrichen, weil es nicht viele Fälle gab und gibt, die die Bedingung einer direkten Flucht in die Schweiz aus unmittelbarer Verfolgung erfüllen. Die Nachbarstaaten der Schweiz haben alle die Flüchtlingskonvention unterschrieben und halten die Menschenrechte ein; das war letztlich der Grund, warum man diese Bestimmung auf Gesetzesebene abgeschafft hat. Gemäss Bundesstatistik sind im Jahr 2015 noch 991 Personen auf der Basis dieses Artikels wegen Hilfe zum illegalen Grenzübertritt oder anderer Hilfen im vorerwähnten Bereich verurteilt worden. 2016 waren es 848 Fälle, 2017 nur noch 185. Allerdings, das ist das Entscheidende, macht die Bundesstatistik keine Unterscheidung bezüglich der Motive.

Ihre Kommission behandelte mit dieser parlamentarischen Initiative auch die Petition 19.2024 der Gruppe Saint-François, die das gleiche Anliegen vertritt. Mit dem Entscheid über die parlamentarische Initiative Mazzone ist dann auch über diese Petition entschieden. Die Kommission beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie tut dies aus fünf Gründen:

1.[NB]Wie bereits erwähnt, ist eine direkte Flucht in die Schweiz aus unmittelbarer Bedrohung, für die die Bestimmung gedacht war, nicht gegeben, da alle unsere Nachbarstaaten keine Staaten sind, die die Voraussetzungen für direkte Bedrohungen von Flüchtlingen erfüllen.

2.[NB]Gerade im Schengen/Dublin-System ist vorgesehen, dass Flüchtlinge dort ihr Asylgesuch stellen müssen, wo sie zum ersten Mal in den Schengen/Dublin-Raum einreisen. [PAGE 134] Insofern würde eine Wiederaufnahme dieses Artikels das Schengen/Dublin-System teilweise unterlaufen.

3.[NB]Die Initiantin argumentiert mit der Situation während des Zweiten Weltkriegs, in der Flüchtlinge von der Einreise in die Schweiz abgehalten wurden. Diese Situation ist heute gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission nicht mehr gegeben.

4.[NB]Der Begriff "achtenswerte Gründe" ist keine ausreichend präzise Umschreibung, was die Praxis eben auch zeigte, als diese Bestimmung in Kraft war. Die Abgrenzung des Begriffs oder der Missbrauch der Bestimmung durch Schlepper ist nicht von vornherein geklärt.

5.[NB]Am wichtigsten ist die Tatsache, dass die Richter auch bei der jetzigen Gesetzeslage entscheiden können, auf Strafen zu verzichten. Die Kommissionsmehrheit erachtet den aktuell geltenden Ermessensspielraum, den die Richter haben, als ausreichend.

Letztendlich geht es darum, ob ein Handeln gegen Gesetze in einem Rechtsstaat straffrei sein soll. Die Mehrheit der Kommission findet, dass dies nicht der Fall sein soll und dass die Richter bereits jetzt durchaus einen ausreichenden Spielraum haben, um den einzelnen Fällen verhältnismässig zu begegnen und darüber zu urteilen.

Aus diesen Gründen entschied Ihre Kommission mit 15 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und die Petition 19.2024 damit als behandelt zu betrachten.