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AB 258134

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Mit unserer parlamentarischen Initiative wollen wir, dass Solidarität nicht mehr kriminalisiert werden kann. Nächstenliebe ist eines der höchsten Gebote, das wurde jedenfalls mir und ich denke auch Ihnen, die wir mit den christlich-schweizerischen Werten und Normen gross geworden sind, von klein auf gepredigt. Wir berufen uns immer wieder darauf. Nächstenliebe heisst, in der Not selbstverständlich zu helfen. Wer das tut, kann doch wohl nicht kriminalisiert werden! Das ist wider jegliches Gerechtigkeitsempfinden derjenigen, die mit unseren Werten und Normen aufgewachsen sind. Es sollte also eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und nicht einmal eine Diskussion brauchen, dass das Ausländer- und Integrationsgesetz angepasst wird. Es war ja früher, nämlich bis 2008, so im Gesetz enthalten und wurde erst dann hinausgeworfen.

Allein 2017 gab es 1175 Personen, die wegen Solidarität verurteilt wurden. Hören Sie sich das an: Solidarität ist bei uns ein Delikt! Das kann nicht sein! Und trotzdem kann jemand dafür zu Gefängnis bis zu einem Jahr oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden, erhält damit auf jeden Fall einen Eintrag im Strafregister und Schwierigkeiten bei der Arbeits- oder Wohnungssuche.

Selbstverständlich sind auch wir gegen Schlepper, was ja auch der ursprüngliche Sinn von Artikel 116 Absatz 3 war. Und klar, auch für uns gilt: Es ist verwerflich und unethisch, wenn man an Menschen in der Not verdienen kann. Das soll auch nach unserer Meinung strafbar bleiben, aber nicht uneigennützige, ehrenamtliche Hilfe. Diese darf nicht kriminalisiert werden, denn es gibt viele Gründe für Migration, und selten ist sie freiwillig. Die meisten haben das Ziel, das wir alle haben: in Frieden zu leben, in Sicherheit zu leben, eine Zukunft zu haben und die Existenz gesichert zu haben.

70 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Die wenigsten kommen in Europa an. Für Europäerinnen und Europäer ist eine Migration möglich, nicht aber oder praktisch nicht für Menschen aus Drittstaaten. Schnell werden diese illegal. [PAGE 133] Wenn dann Menschen in der Schweiz helfen, ist das ethisch, ist das edel, ob das jetzt bei der Einreise sei oder beim Dasein. Diese Menschen sind nicht zu kriminalisieren, weder als Individuum noch als Organisation.

Deshalb bitten wir Sie, diese parlamentarische Initiative zu unterstützen, ganz nach unserer alt Bundespräsidentin Ruth Dreifuss, die bei der Hommage an die Schweizer Gerechten unter den Völkern Folgendes sagte: "Ich denke, dass einige Menschen, die anderen Menschen halfen, weil diese in ihrem eigenen Land in Gefahr waren, und dabei sogar das Ausländerrecht missachteten, so handelten, weil sie ihrem Gewissen folgten. Wer sind wir, dass wir uns anmassen, über dieses Gewissen zu richten?"

Zum Abschluss: Wir haben hier im Bundeshaus den Carl-Lutz-Raum, benannt nach Carl Lutz, einem der Menschen, die für die Menschlichkeit einstanden. Er sagte: "Wenn es so viele Länder gibt, die die Gesetze verletzen, um zu töten, so dürfte es doch ein Land geben, das die Gesetze verletzt, um zu retten."

Ich bitte Sie, die parlamentarische Initiative zu unterstützen.