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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2020-03-04

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin nicht nur Mitglied des Büros, sondern auch Mitglied der KVF.

Die Büros beider Räte haben 2019 die Zuteilung der Sachbereiche an die Kommissionen überprüft. Der Sprecher der SPK hat erwähnt, dass das Büro eine hierarchische Behörde sei. Ja, geschätzter Kollege, gemäss Parlamentsgesetz ist das Büro dafür zuständig, die Sachbereiche zu klären. Dieser Aufgabe ist es denn auch nachgekommen. Das Büro hat dazu einen langen Prozess geführt: Es hat die Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten massgeblich einbezogen. Auf der Basis einer sorgfältigen Analyse und einer Abwägung der Interessen aller Kommissionen haben die Büros des Ständerates und des Nationalrates punktuelle Anpassungen bei der Zuweisung der Sachbereiche vorgeschlagen. Diesen Vorschlag haben sie dann im Frühjahr 2019 den Kommissionen zur Konsultation zugestellt. Wie Sie wissen, haben dann im zweiten Halbjahr die Büros beider Räte an mehreren Sitzungen die Ergebnisse der Konsultation besprochen und die Differenzen ausgeräumt, sodass die Zuteilung auf die 51.[NB]Legislatur umgesetzt werden konnte.

Ziel war es, dass in beiden Räten die gleiche Kommission für den jeweiligen Sachbereich zuständig ist und die bisherige Praxis abgebildet wird. Deshalb war das Büro schon etwas überrascht, als die SPK bereits kurz nach Einführung der Änderung eine Kommissionsmotion an das Büro einreichte, um die Änderung wieder anzupassen. Tatsache ist, dass die KVF seit mehr als siebzehn Jahren für den Bereich der Medien zuständig ist. Ab dem 14. Januar 2003 behandelte nämlich die KVF-N als Kommission des Erstrates das revidierte Radio- und Fernsehgesetz.

Im Rahmen der Überprüfung der Sachbereiche wurde jetzt der bisherige Sachbereich der KVF - bisher war die KVF zuständig für Radio, Fernsehen und Internet - mit der Medienvielfalt ergänzt. Die Büros beider Räte haben beschlossen, diesen ergänzten Sachbereich der KVF zuzuteilen. Im Büro des Nationalrates wurde vorgängig mehrere Male ausführlich über diesen Vorschlag diskutiert.

Das Büro ist der Auffassung, dass eine Trennung von Medienvielfalt, Medienfinanzierung und Medienpolitik nicht möglich ist und zu unerwünschten Doppelspurigkeiten führen würde. Die thematische Ausweitung der Zuständigkeit der KVF für Medien und Medienvielfalt entspricht zudem der Praxis der letzten Jahre. So wurde z. B., neben dem Radio- und Fernsehgesetz seit 2003, auch die No-Billag-Initiative in der [PAGE 127] KVF behandelt, und die Service-public-Diskussionen wurden und werden auch in der KVF geführt. Dadurch konnte in der Kommission ein breites Fachwissen aufgebaut werden, um auch das vom Bundesrat angekündigte Massnahmenpaket zur Förderung der Medien zu bearbeiten, zu dem die Kommission bereits 2019 breite Anhörungen durchgeführt hat.

Nicht geändert wurde die Zuständigkeit der SPK für den Sachbereich "Rolle des Staates bei der Meinungsbildung". Dieser umfasst staatspolitische Aspekte wie das Bundesbüchlein oder die Informationspolitik der Behörden.

Das Büro ist der Auffassung, dass die Motion aus den erwähnten inhaltlichen Gründen abzulehnen ist. Es ist durchaus bereit, zu einem späteren Zeitpunkt mit allen betroffenen Kommissionen die Neuzuteilung auf ihre Praktikabilität und Zweckmässigkeit hin zu überprüfen und, wenn angebracht, auch Anpassungen vorzunehmen. Es erachtet es jedoch nicht als sinnvoll, das jetzt, drei Monate nach Inkrafttreten der neuen Zuteilung, zu tun und nicht die entsprechenden Erfahrungen zu sammeln.

Im Namen der Mehrheit des Büros bitte ich Sie, die Motion abzulehnen und den Sachbereich "Medien und Medienvielfalt" bei der KVF-N und damit eben auch in der gleichen Sachkommission wie im Ständerat zu belassen, weil auch die KVF-S für den gesamten Bereich "Medien und Medienvielfalt" zuständig ist.