preparatory:AB 258140
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-04
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat am 14. November 2019 als erste Instanz die parlamentarische Initiative Bendahan geprüft und mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen entschieden, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. [PAGE 130]
Es ist nicht ganz so einfach, wie Kollegin Marti gesagt hat. Zum einen gibt es Konfitüre ohne Zucker, zum anderen ist es juristisch um etliches komplizierter als hier dargestellt.
Ich erlaube mir, Ihnen das kurz darzulegen. Zuvor aber die Frage: Worum geht es in der parlamentarischen Initiative Bendahan? Es geht um eine Anpassung von Artikel 210 OR und um die Gewährleistungspflichten. Konkret will die parlamentarische Initiative Bendahan den Einbezug aller Bestandteile in die Gewährleistung, unter anderem von Akkus, Kameras usw. bei Smartphones. Gleichzeitig will die parlamentarische Initiative Bendahan, dass man keine Möglichkeit hat, diese Gewährleistung einzuschränken. Der Grund - Sie haben es heute gehört - sollen die Bestandteile sein, die wirklich notwendig sind, damit ein Gerät funktioniert, genannt sei der Akku, der sich nach einem Software-Update verlangsamt.
Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung von Herrn Bendahan nicht gefolgt. Ich erlaube mir, Ihnen kurz darzulegen, warum: Das Gewährleistungsrecht ist in den Artikeln 197 bis 210 OR geregelt und ist dispositiver Art. Das heisst, man kann die Gewährleistung in der Schweiz wegbedingen. Anders als beispielsweise in der EU-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf kann man in der Schweiz die Gewährleistung auch für Neuwaren wegbedingen; dies ist in Artikel 199 OR geregelt. Dies hätte bei einer Annahme der parlamentarischen Initiative Bendahan zur Folge, dass man die Gewährleistung zwar nicht mehr kürzen könnte, sie aber generell wegbedingen würde. Die Kommission ist daher zur Überzeugung gelangt, dass die parlamentarische Initiative Bendahan zur Folge hätte, dass der Schutz schlussendlich eingeschränkt würde, weil schlicht und einfach die Gewährleistung für das ganze Gerät wegbedungen würde. Bereits dieser Aspekt hat uns dazu bewogen zu sagen, dass wir die parlamentarische Initiative Bendahan ablehnen.
Die Kommissionsminderheit hat zwar ähnliche Probleme gesehen, hat aber die Meinung geäussert, dass man dem Rat beantragen sollte, zumindest einmal die Situation zu überprüfen. Zudem hat die Kommissionsminderheit geltend gemacht, dass die neuen Technologien besondere Regelungen brauchen, da sie auch neue Probleme mit sich bringen. Wie gesagt, ist die Kommission dem nicht gefolgt.
Zusammenfassend kann ich festhalten: Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates versteht das grundsätzliche Anliegen von Herrn Kollege Bendahan, ist aber, wie bereits erwähnt, davon überzeugt, dass die parlamentarische Initiative Bendahan schlussendlich nicht zum Ergebnis führt, das Herr Bendahan möchte. Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, ihr zu folgen und der parlamentarischen Initiative Bendahan an dieser Stelle keine Folge zu geben. Die Kommission für Rechtsfragen hat mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen entschieden.