Fluri Kurt · Nationalrat · 2020-03-05
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-05
Wortprotokoll
Wir sind jetzt bei Artikel 4 des Datenschutzgesetzes, in welchem verschiedene Begriffe definiert werden. In Buchstabe f geht es um das sogenannte Profiling; Sie sehen das auf der Fahne. Die bundesrätliche Definition beginnt mit der Bewertung bestimmter Merkmale einer Person auf der Grundlage von automatisiert bearbeiteten Personendaten. Unsere Fassung aus der ersten Beratung beginnt damit, dass "jede Art der automatisierten Bearbeitung von Personendaten, die darin besteht, [...]" bewertet wird. Wir haben in unserer Beratung in der ersten Runde den Ständerat gebeten, diese Definition des Profilings weiter zu verfeinern und zu vertiefen. Die ständerätliche Fassung in einem neuen Artikel 4 Buchstabe fbis sieht ein Profiling mit hohem Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte vor. Beispielhaft werden die systematische Verknüpfung von Daten in Ziffer 1 oder deren Bearbeitung in Ziffer 2 benannt. Dieser ständerätliche Beschluss wiederum ist in unserer Kommission nicht euphorisch aufgenommen worden. Die Mehrheit will ihn wieder streichen, wie Sie der Fahne entnehmen können.
Das Problem besteht aus Sicht der Mehrheit darin, dass mit der gewählten Formulierung des Ständerates in der Praxis praktisch alle Formen von Profiling unter die Definition des Profilings mit hohem Risiko fallen würden. Die europäische Datenschutzverordnung notabene, Herr Kollege Glättli, kennt keine solche Unterscheidung. Sie verlangt einzig die Einwilligung im Zusammenhang mit einer automatisierten Entscheidung. Die ursprüngliche Begrifflichkeit des Nationalrates entspricht eins zu eins der europäischen Datenschutzverordnung. Demgegenüber schaffte der Ständerat einen komplizierten Swiss Finish, was wir bei der Beratung dieses Gesetzes eigentlich bisher konsequent abgelehnt haben.
Die Minderheit II (Jauslin) zu Artikel 4 Buchstabe fbis, die ich hier vertrete, ist entstanden, um mit dieser Formulierung weiterhin eine Differenz aufrechtzuerhalten. Ich bitte Sie, die Minderheit II zu unterstützen. Sie stösst allerdings beim Bundesrat und beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) wiederum nicht auf Gegenliebe. Beide sind der Auffassung, dass mit dem Antrag der Minderheit II etwas ausgedrückt werde, was schon gesagt sei. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass, wenn diese Minderheit II in der endgültigen Fassung des Gesetzes wäre, damit zwar das Profiling mit hohem Risiko definiert würde, die entsprechenden Rechtsfolgen gemäss Artikel 4 Buchstabe c aber ohnehin ausgelöst würden. Der Edöb spricht dementsprechend von einer sogenannten Tautologie - mit der Minderheit II werde also etwas gesagt, was schon vorher gesagt worden sei.
Die SPK Ihres Rates teilte diese Meinung aber nicht und unterstützte den Antrag Jauslin gegenüber dem Antrag, der die ständerätliche Fassung weiterverfolgen will, mit 14 zu 11 Stimmen. Anschliessend obsiegte aber die Variante mit Festhalten - also ohne Artikel 4 Buchstabe fbis und ohne ständerätlichen Zusatz -, allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten.
Stimmen Sie in der zweiten Abstimmung der Minderheit II oder der Kommissionsmehrheit zu! Das Profiling bleibt so oder so in Diskussion. Kollege Glättli hat es gesagt: In einer so entscheidenden Bestimmung, die dann auch für die Schlussabstimmung über dieses Gesetz entscheidend sein könnte, braucht es mit Sicherheit eine weitere Differenzbereinigung. Deshalb hat sich Ihre Kommission dazu entschlossen, die weitere Differenzbereinigung an einer ordentlichen Sitzung durchzuführen und nicht an einer frühmorgendlichen Sitzung, wenn man eine Stunde später wieder hier im Rat sein sollte. Wir müssen uns Zeit nehmen für diese wichtige Frage, auch wenn wir wissen, dass eine Überprüfung durch die EU möglicherweise zu einem unbefriedigenden Ergebnis kommen wird. Auch wenn wir diese Differenz in dieser Session bereinigen würden, wäre die Referendumsfrist bei der Prüfung durch die EU ohnehin noch nicht abgelaufen, geschweige denn das Gesetz in Kraft.
Wir nehmen uns also diese Zeit. Ich komme dann in der Sondersession wieder zu Ihnen mit einer weiteren, dritten Variante. Heute aber bitte ich Sie, die Minderheit II (Jauslin) zu unterstützen.