Rutz Gregor · Nationalrat · 2020-03-05
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-05
Wortprotokoll
Jetzt sind wir wieder einmal vor dieser Mammutvorlage, vor diesem Meisterwerk der Bürokratie. Vielen geht es vielleicht gleich wie uns. Man ist sich nie ganz sicher: Bin ich jetzt in einem juristischen Fachseminar oder einfach mitten in einer schlechten Fernsehserie gelandet? Dieses Gesetz findet ja niemand hier im Saal wirklich gut. Hinter vorgehaltener Hand sagen alle: Eigentlich machen wir hier einen riesigen Kabis, aber wir müssen halt. Das sind immer relativ schlechte Voraussetzungen, um etwas Gescheites zu beschliessen. Die Phase der Differenzbereinigung ist aus unserer Sicht eine Phase der Schadensbegrenzung. Wir müssen verhindern, was noch verhindert werden kann; wir müssen die Betriebe so weit entlasten, wie es eben noch möglich ist, und wir müssen Rechtssicherheit gewährleisten, soweit das in diesem misslungenen Erlass noch möglich ist.
Es gibt fünf Minderheiten, bei denen wir Sie bitten, ihnen zu folgen. Ansonsten bitten wir Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Bei Artikel 18 Buchstabe e fordern wir, dass die Informationspflicht entfällt, wenn die Information einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert - dies einfach, damit wir vor lauter gutem Willen den gesunden Menschenverstand nicht ganz aus den Augen verlieren.
Bei Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe f fordern wir mit unserer Minderheit, dass ein Auskunftsrecht bzw. eine Bekanntgabepflicht für Informationen nur dann besteht, wenn beim Vorliegen einer automatisierten Einzelentscheidung diese mit einer Rechtsfolge oder mit einer erheblichen Beeinträchtigung für den Betroffenen verbunden ist. Auch dies dient dazu, eine möglichst weit gehende Entlastung der betroffenen Betriebe zu gewährleisten.
Bei Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c, wo es um die Überprüfung der Kreditwürdigkeit geht, wollen wir in Ziffer 4 das Erfordernis der Volljährigkeit der betroffenen Person streichen. Sie können ja in diesem Gesetz nicht die ökonomische Realität einfach ausblenden. Es ist nun einmal so, dass auch Minderjährige, selbst ohne Zustimmung der Eltern, eine beschränkte Handlungsfähigkeit haben und dass Internetkäufe vor allem und in grosser Zahl von jüngeren und teilweise eben auch minderjährigen Personen gemacht werden. Hier muss man eine Möglichkeit haben, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen. Da müssen Sie einfach die ökonomische Realität sehen.
In Artikel 53 Absatz 1 Buchstaben b und c wehren wir uns mit unserer Minderheit für weniger Gebühren. Es kann ja nicht sein, dass man, wenn man [PAGE 142] Standarddatenschutzklauseln genehmigen lassen will oder eine Konsultation aufgrund einer Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen möchte, hierfür auch noch Gebühren zahlen muss, wenn man schon gesetzlich dazu verpflichtet wird.
In Artikel 55 Buchstabe c sehen Sie, wie absurd wir hier legiferieren. Schauen Sie einmal diesen Artikel an. Wir verhängen hier Bussen von bis zu 250[NB]000 Franken - keine Lappalie -; 250[NB]000 Franken, die über eine Privatperson als Busse verhängt werden können für Delikte, die gar nicht klar sind. Wofür diese Busse ausgesprochen wird, das bestimmt gemäss Artikel 7 Absatz 3 der Bundesrat, der hier Bestimmungen über die Mindestanforderungen an die Datensicherheit erlassen muss. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden im Strafgesetzbuch sagen: Alles, was irgendwie mit Körperverletzung zu tun hat, gibt so zwei bis fünf Jahre, und was es genau ist, sagt dann die Regierung oder die Verwaltung. Das ist ja absurd. Wissen Sie, was gesagt worden ist, als ich das in der Kommission vorgebracht habe? Da wurde gesagt: Wir leben eben in einer schnelllebigen Zeit, und man kann das nicht alles im Gesetz festschreiben, denn da kommen so viele Sachen immer wieder neu dazu, das kann sich so schnell verändern, da muss man reagieren können. Das ist nicht nur unseriös, was wir hier machen, das ist geradezu gemeingefährlich!
Rechtssicherheit heisst, dass die Bürger und die Unternehmen die Regeln, die gelten in diesem Land, kennen und verstehen müssen. Wenn ein Tatbestand mit einer Busse von bis zu 250[NB]000 Franken sanktioniert werden kann, dann muss klar sein, was das ist. Vielleicht gibt es dann ein längeres Gesetz. Es ist sowieso schon viel zu lang - noch etwas länger ist nicht so schlimm. Aber dafür haben wir dann Klarheit. Wenn wir in einer schnelllebigen Zeit leben und die Delikte sich rasch ändern oder neue hinzukommen können, dann müssen wir eben sehr viele Gesetzesrevisionen machen. Aber dann sehen die Bürger zumindest, woran sie sind.
Hier bitten wir Sie also dringend, unserer Minderheit zu folgen. Unser Rat hat damals in der ersten Lesung ja auch beschlossen, dass man diesen Buchstaben c in Artikel 55 streicht, dies mit gutem Grund. Und dann ist der Ständerat gekommen. Unsere lieben Kollegen vom Ständerat haben diese riesige Fahne in eineinhalb Stunden durchberaten. Lesen Sie einmal diese Debatte! Ich habe es in der Kommission auch gesagt: einige qualifizierte Voten von Kollege Fässler und daneben aber nicht viel Brauchbares. Wirklich seriöse Gesetzesberatungen stelle ich mir anders vor. Genau dieser Ständerat hat dann gesagt: Artikel 55 Buchstabe c wollen wir nicht streichen - derselbe Ständerat, welcher jetzt gegen ein Verordnungsveto ist, was mindestens noch eine kleine Möglichkeit gäbe, hier einzuschreiten! So können wir hier nicht legiferieren. Wenn wir Bussandrohungen aussprechen, ist es eine Frage der Seriosität und der Glaubwürdigkeit, dass man sagt, wofür diese gelten.
Deshalb bitte ich Sie, auch diese Minderheit in Artikel 55 Buchstabe c zu unterstützen. Es geht nicht, dass man solche Kompetenzen einfach der Exekutive delegiert. Ansonsten bitten wir Sie, den Mehrheiten zu folgen, wie ich es eingangs erwähnt habe.