Lexipedia

preparatory:AB 25825

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-01

Wortprotokoll

Im Zweckartikel gemäss Ständerat und Bundesrat ist ausschliesslich die Rede von Schutz: Schutz vor Gefährdungen, Täuschungen, Beeinträchtigungen usw. Der in der Botschaft des Bundesrates festgehaltene Interessenausgleich zwischen Forschung, Wirtschaft und Umwelt ist nicht erwähnt. Die Mehrheit der WBK-NR hat es abgelehnt, den Zweckartikel in diesem Sinne zu ergänzen. Auch die Bundesverfassung will die Gentechnologie im Prinzip nutzen, aber einer strengen Kontrolle unterwerfen. Dies entspricht der Meinung des Souveräns, der die Genschutz-Initiative 1998 mit 66,6 Prozent der Stimmen abgelehnt hat.

Sowohl die Minderheit I wie auch die Minderheit II wollen den Umgang mit einer neuen Technologie definieren, in diesem Falle mit der Gentechnologie. Beide Minderheitsanträge verlangen, dass die Gentechnologie zum Wohle der Menschen - und auch von Tier und Umwelt - genutzt werden kann, wenn sie Mensch, Tier und Umwelt nicht gefährdet oder beeinträchtigt. Ich orientiere mich mit der Minderheit II an der Fassung des Ständerates und verzichte auf eine weiter gehende Präzisierung und Aufzählung, dies erstens im Sinne einer schlanken Gesetzgebung und zweitens in dem Sinne, dass wir die Differenzen mit dem Ständerat möglichst gering halten sollten.

Die Minderheit Scheurer Rémy zu Artikel 1 Absatz 2bis, welche die Forschung explizit erwähnt, würde die ideale Ergänzung zu meinem Antrag der Minderheit II zu Absatz 1 darstellen, und deshalb bitte ich Sie, diese beiden Minderheitsanträge zu unterstützen.