Rutz Gregor · Nationalrat · 2020-03-05
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-05
Wortprotokoll
Erlauben Sie zum Abschluss noch zwei, drei grundsätzliche Bemerkungen. Ich habe ja schon etwas gestaunt ob der Einschätzung von Kollege Wermuth, dass aus links-grüner Perspektive gar nichts erreicht worden sei. Sie sind ein brillanter Verkäufer, Kollege Wermuth! Sie verknüpfen das gerade noch mit einem charmanten Heiratsantrag an die Freisinnigen. Aber bitte erwarten Sie von uns kein Mitleid! Wir haben wirklich nicht das Gefühl, dass wir hier etwas Schlaues beschliessen. Und wir haben durchaus das Gefühl, dass Sie sehr viel erreicht haben, nämlich eine brillante Abschreibeübung der EU-Datenschutz-Grundverordnung - und das ist genau das, was uns so skeptisch macht. Ich habe es das letzte Mal, im letzten Herbst, schon gesagt: Wir haben langsam einfach genug davon, jeden Unsinn aus der EU unbesehen und unkritisch zu übernehmen.
Etwas absurd ist es aber schon, Kollege Wermuth, wenn Sie mir diese Bemerkung gestatten, dass Sie dann bei Artikel 4 Buchstabe f sagen, dies sei eine Conditio sine qua non, und [PAGE 146] dass Sie hier nur zustimmen können, wenn diese Spezialregelung des Profilings vorgenommen wird. Genau das widerspricht ja dann wieder dem europäischen Recht und würde dort wieder Fragen aufwerfen. Ganz konsequent sind Sie also hier auch nicht.
Auch diese ewigen Erwähnungen der Äquivalenz, Kollege Glättli, können wir höchstens mit einem freundlichen Lächeln und Kopfschütteln quittieren. Ehrlich: Schauen Sie doch einmal, wo in Europa die Privatsphäre besser geschützt ist als in der Schweiz! Sagen Sie mir ein Land, das die Privatsphäre besser schützt als die Schweiz! Äquivalenz heisst nicht, dass man höchstens so gut sein darf wie die EU, sondern dass man mindestens so gut sein muss wie die EU. Mit diesem Gesetz verbessern wir den Datenschutz nicht, wir verschlechtern ihn. Ein Beispiel dafür - ich bin etwas erschüttert, ich gestehe es Ihnen, dass es im Ständerat mit keinem Wort mehr aufgenommen worden ist - ist die Tatsache, dass der Schutz der Daten von juristischen Personen ersatzlos gestrichen wird. Ich sage das noch einmal für all diejenigen, die im letzten Herbst bei der ersten Beratung noch nicht dabei waren: Nach schweizerischem Datenschutzrecht sind heute Daten von privaten und von juristischen Personen geschützt. Der Schutz der Daten von juristischen Personen wird nun ersatzlos gestrichen, was eine massive Verschlechterung mit sich bringt. Sie werden sich noch daran erinnern. Heute sagen alle, das sei ja kein Problem, es gebe kaum Fälle. Ich sage Ihnen aber: Das kann ins Auge gehen.
Überhaupt sind diese Beratungen von riesigen Widersprüchen geprägt. Schauen Sie doch einmal an, was Sie jetzt während der ganzen Session für Geschäfte haben, was Sie heute punkto Privatsphäre und Datenschutz erzählen und wie Sie sonst abstimmen! Wie viele von Ihnen stimmen, ohne lang nachzudenken, jedem Abkommen über den automatischen Informationsaustausch zu, sprechen aber heute davon, dass die Privatsphäre geschützt werden müsse? Was ist denn heikler als die finanziellen Daten? Wenn man diese hat, kann man das Leben eines jeden ziemlich genau nachverfolgen. Genau hier wollen Sie aber gar nichts machen, da soll dann kein Datenschutz, keine Privatsphäre gelten - aber so ein bürokratisches Gesetz, das ist dann besser.
Oder schauen Sie einmal die Diskussionen zur Organspende an! Leben wir nicht in einer absurden Zeit? Für jedes Cookie auf jeder Internet-Site, auf der Sie sich bewegen, müssen Sie dreimal "Okay" anklicken, bevor Sie zum gewünschten Inhalt kommen. Aber bei den Organspenden sind viele von Ihnen der Auffassung, das dürfe man machen; im Sinne einer Widerspruchslösung dürfe man Organe entnehmen, ausser die betroffene Person wehre sich ganz explizit dagegen. Dort darf man, aber die Cookies, das ist dann ganz heikel; da muss man sehr genau aufpassen. Das ist doch einfach absurd! Das können Sie doch keinem Bürger auf der Strasse erklären, was wir hier veranstalten. Und dann sprechen Sie[NB]immer[NB]von "konsumentenfreundlich" und "bürgerfreundlich".
Dieses Gesetz führt zu Folgendem - mir wurden in den letzten Wochen wieder viele Beispiele zugetragen -: Eltern fragen die Lehrerin: "Dürften wir bitte wieder einmal einen Klassenalarm haben, damit wir die Kindergeburtstage besser organisieren können, damit wir die Kollegin der Tochter anrufen können, um für den Räbeliechti-Umzug abzumachen?" Die Lehrerin antwortet: "Nein, wir dürfen leider keine Klassenalarme mehr herausgeben! Dafür müsste von allen Eltern eine explizite Einverständniserklärung vorliegen, dass die Namen, Geburtsdaten und Telefonnummern der Kinder publiziert bzw. einem Kreis zugänglich gemacht werden dürfen." Solche Geschichten können Sie den Bürgern nicht erklären.
Wir verstricken uns hier in Widersprüche, wir sehen vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr! Wir konstruieren hier eine Bürokratie, die vielleicht für gewisse Anwälte spannend sein könnte, weil es wieder Aufträge gibt. Aber dem Bürger ist damit nicht gedient, der Wirtschaft ist damit nicht gedient. Das wird alles auf uns zurückfallen, nur weil wir hier das Gefühl haben, wir dürften nicht von dem abweichen, was eine gewisse Zahl von bürokratischen Funktionären in der EU beschlossen hat. Das ist keine gute Gesetzgebung, und darum sind wir so skeptisch. Heute versuchen wir den Schaden zu begrenzen, aber der ganzen Vorlage - das wurde gesagt, und das ist auch so - stehen wir nicht positiv gegenüber.