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Eymann Christoph · Nationalrat · 2020-03-05

Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-05

Wortprotokoll

In der Praxis geht es hier um Verträge, bei denen der eine Partner das Geschäft professionell betreibt und der andere, der Kunde, in den meisten Fällen privat auftritt. Etwas salopp formuliert könnte man sagen, die eine Vertragspartei sei schwächer und die andere stärker. Typische Beispiele für solche Verträge sind Fitnesscenter-, Zeitschriftenabonnemente usw.; wir haben es gehört. Expressis verbis gilt die vorgeschlagene Regelung nicht für Miet- und Pachtverhältnisse.

Wenn man sich nun die Frage stellt, ob die schwächere Vertragspartei in solchen Fällen besser geschützt werden sollte, dann kann man das durchaus bejahen. Bereits heute informieren zahlreiche Unternehmen ihre Vertragspartner im Sinne dieser Vorlage über die Möglichkeit der Vertragskündigung als Alternative zur stillschweigenden Verlängerung. Es stellt sich aber auch die Frage, ob das so erfolgen soll wie in der Vorlage vorgesehen.

Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion lehnt die Verpflichtung zur Information ab. Demzufolge stimmt die Mehrheit der FDP-Fraktion gegen diese Vorlage. Weil aber aus Konsumentensicht durchaus Handlungsbedarf besteht, würde sich die FDP-Liberale Fraktion hinter eine Kommissionsmotion stellen, falls diese Vorlage abgelehnt würde. Inhalt eines solchen Vorstosses könnte sein, dass beim erstmaligen Vertragsabschluss schriftlich und einmalig auf den Mechanismus der stillschweigenden Verlängerung aufmerksam gemacht werden müsste.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion, nicht auf die Vorlage einzutreten.