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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-03-05

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-03-05

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit nicht kooperationswillige minderjährige Asylsuchende wirksam diszipliniert werden können. Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen.

Ich werde kurz erläutern, warum: Der Bundesrat ist der Meinung, dass sowohl auf kantonaler wie auch auf eidgenössischer Ebene genügend rechtliche Möglichkeiten bestehen, um angemessen auf ein Fehlverhalten von minderjährigen Asylsuchenden zu reagieren. Sie, Herr Nationalrat Imark, sagten, die Behörden könnten einiges anordnen - Sie gestehen das zu -, die Betreuer selber müssten aber auch etwas anordnen können. Sie haben in diesem Zusammenhang von Internierung und Ausschaffung gesprochen. Das wird auch mit einer Gesetzesänderung nicht möglich sein, weil freiheitsentziehende Massnahmen immer einer [PAGE 167] richterlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Sie können nicht jemandem die Freiheit entziehen, ohne dass tatsächlich eine richterliche Überprüfung erfolgt. Laut Asylgesetz können aber die Sozialhilfeleistungen gekürzt oder entzogen werden - es geht also nicht nur um ein Sackgeld, sondern tatsächlich um die Sozialhilfe -, wenn die Personen ihre Mitwirkungspflichten verletzen. Es ist auch möglich, eine Eingrenzung oder eine Ausgrenzung auf ein bestimmtes Gebiet anzuordnen.

Das, was Sie jetzt angesprochen haben, betrifft auch die Hausordnung in den Heimen oder in den Unterbringungsstätten. Das ist Sache der Kantone. Der Bundesgesetzgeber kann nicht mit einem Gesetz eingreifen, wenn es disziplinarische Probleme gibt. Disziplinarische Probleme können vielmehr über die Hausordnung und entsprechende Sanktionen durch die Betreuer und Betreuerinnen angegangen werden. Wenn das Verhalten strafrechtlich relevant ist, kommt das Strafrecht zum Zug.

Wenn ich Ihnen zuhöre, habe ich den Eindruck, dass die Problemlage tatsächlich vorhanden ist. Aber es gibt sozusagen zwei Ebenen. Es gibt die Ebene des Gesetzes, wo Sie verschiedene Möglichkeiten haben, ich habe es gesagt, zum Beispiel Sozialhilfekürzungen oder Ein- und Ausgrenzungen. Es gibt dann auch einfach die Ebene der tatsächlichen Erziehung, der Disziplinierung, und hier kommen Sie mit dem reinen Recht nicht zurande. Hier braucht es auch andere Massnahmen, Betreuung und Begleitung und eben auch Sanktionen, die in den verschiedenen Hausordnungen vorgesehen werden. Es ist zudem selbstverständlich so, dass Personen, die sich nicht in der Schweiz aufhalten dürfen und deren Asylgesuch abgelehnt wurde, auch immer ausgeschafft werden sollen.