Flach Beat · Nationalrat · 2020-03-05
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-03-05
Wortprotokoll
Vielen Dank, dass Sie eingetreten sind. Man kann schon sagen, dass hier doch die Selbstverantwortung der Vertragsparteien zählen soll, wenn es um die automatische Verlängerung von solchen Konsumentenverträgen geht. Aber es ist halt eben schon unglaublich ärgerlich, und nicht jeder Konsument, jede Konsumentin hat die [PAGE 161] juristischen Kenntnisse, wie wir sie hier in diesem Saal ständig diskutieren, sondern die haben dann einfach das Gefühl, dass sie über den Tisch gezogen worden sind, wenn sie eine Rechnung bekommen für eine Leistung, die sie nicht mehr brauchen, und dann kündigen wollen. Sie erhalten dann den Bescheid, die Kündigung werde vielleicht schon entgegengenommen, aber sie gelte erst in einem Jahr, weil sich der Vertrag automatisch verlängert habe.
Es ist auch so, dass die Regeln über die Anfechtung von Verträgen, wie wir sie heute kennen, natürlich aus einer Zeit stammen, wo wir nur mit Papier und schriftlich gearbeitet, per Brief, Postkarte oder auf ähnlichem Weg bestellt haben. Wir kommen aber in eine neue Dimension des geschäftlichen Handelns miteinander, und sehr viele Dinge und in Zukunft wahrscheinlich die allerallermeisten dieser Geschäftsverbindungen werden digital abgeschlossen. Da ist es einfach und überhaupt kein Problem für die Vertragspartei, die die Dienstleistung anbietet, den Konsumenten, die Konsumentin entsprechend darüber zu informieren, dass sich der Vertrag verlängert.
Wenn wir hier aufnehmen, dass dies nur beim ersten Mal der Vertragsverlängerung geschehen soll, dann ist das nicht systematisch, sondern auch vom Handling her irgendwie nicht verständlich, und die Konsumenten werden es nicht verstehen; die lassen wir nämlich dann erst recht in die Falle laufen. Wenn sie bei der ersten Verlängerung einen Hinweis erhalten vom Anbieter - Achtung! Jetzt verlängert sich dann dein Vertrag! - und noch damit einverstanden sind, staunen sie dann bei der zweiten Verlängerung, weil sie automatisch kommt und nicht mehr angezeigt wird. Kohärent ist es auf jeden Fall, und in unserer digitalisierten Welt ist es auch überhaupt kein Problem, dass man die Konsumentin und den Konsumenten vor jeder Verlängerung informiert.
Die guten Anbieter werden das ohnehin tun, sofern sie es nicht ohnehin jetzt schon machen, weil das nämlich gleichzeitig auch immer eine Möglichkeit ist, mit dem Konsumenten wieder Kontakt aufzunehmen und ihm vielleicht sogar Zusatzdienstleistungen anzubieten, die er benötigt und dann gerne annimmt. Die Minderheit will also hier quasi einfach Kohärenz schaffen, und ich glaube, das macht Sinn. Ich bitte Sie, hier dieser Minderheit zu folgen.
Namens der grünliberalen Fraktion erlaube ich mir auch noch, eine Minute und zwanzig Sekunden lang zur nächsten Minderheit von Frau Fehlmann Rielle zu sprechen. Dort wird verlangt, dass das auch für Verträge gelten soll, die schon abgeschlossen sind. Das ist eine Quasi-Rückwirkung oder eine unechte Rückwirkung. Ich glaube, es macht keinen Sinn, dass man das tatsächlich einführt, denn die Bestimmungen sollten für neue Verträge gelten, dann ist es klar. Sonst haben wir hier ein Gemisch, vor allen Dingen, weil die Unternehmen, die sich heute schon daran halten und ihre bestehenden Verträge bereits so managen, dann nicht wissen, was sie jetzt tun müssen.
Ich glaube, es macht Sinn, hier einfach dem zu folgen, was der Bundesrat beantragt.