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Feri Yvonne · Nationalrat · 2020-03-05

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-05

Wortprotokoll

Ich glaube, ich mache zwischen den beiden Vorstössen eine Pause, damit die Frau Bundesrätin antworten kann.

"Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." So steht es in unserer Bundesverfassung. Konkretisiert und ergänzt wird dieser Verfassungsauftrag durch das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das 1997 für die Schweiz in Kraft getreten ist.

Dass die tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen in der Schweiz noch nicht erreicht ist, darüber sind wir uns wohl einig. Es reicht bei Weitem nicht, einfach das AHV-Rentenalter der Frauen an dasjenige der Männer anzugleichen! Es gibt nach wie vor viele Bereiche mit grossem Gleichstellungs-Handlungsbedarf. Ich gehe kurz auf drei Bereiche ein:

Es ist absolut stossend, dass Frauen gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2016 im privaten Sektor durchschnittlich 19,4 Prozent weniger verdienen als Männer und dass immerhin 40 Prozent dieser Lohndifferenz nicht erklärbar sind.

Nach wie vor leisten Frauen den Grossteil der Betreuungsarbeit in der Familie und mit betagten Menschen. Noch immer sind die negativen Konsequenzen dieses gesellschaftlichen Engagements zu wenig abgefedert. Betroffene müssen einschneidende Einkommenseinbussen, schlechtere Renten und verminderte Karrierechancen in Kauf nehmen.

In der Politik sind Frauen bis heute untervertreten. So betrug der Frauenanteil im Jahr 2019 in kantonalen Regierungen im Durchschnitt 24,7 Prozent, in kantonalen Parlamenten 29,2 Prozent.

Diese Missstände können nur mit einem gemeinsamen Engagement von Bund, Kantonen und Gemeinden behoben werden. Das ist auch richtig so, denn gleichstellungspolitische Massnahmen sollen möglichst gut auf die regional unterschiedliche Lebensrealität der Bevölkerung abgestimmt sein.

Beunruhigend ist, dass Gleichstellungsinstitutionen seit einigen Jahren unter zunehmenden politischen und finanziellen Druck geraten. Es darf nicht sein, dass unsere gleichstellungspolitischen Kompetenzzentren aus Ressourcenmangel ihrem gesetzlichen Auftrag nur noch sehr beschränkt nachgehen können und die Schweiz bezüglich Gleichstellung stehen bleibt oder gar Rückschritte macht.

Mit meinem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, in einem Bericht aufzuzeigen, wie, mit welchen Massnahmen und mit welchen Mitteln die Schweiz ihren verfassungs- und völkerrechtlichen Auftrag zur Gleichstellung erfüllt. Ich bin klar der Meinung, dass eine solch umfassende Zusammenstellung von Wissen und Informationen zu Gleichstellungsmassnahmen, zu Ressourcenplanungen und zu neuen Herausforderungen für die Kantone und[NB]Gemeinden[NB]bei[NB]der[NB]Erfüllung ihres Gleichstellungsauftrags hilfreich ist.

Zudem soll der Bericht die Frage beantworten, wie sichergestellt wird, dass in allen Regionen der Schweiz der Sozialgestaltungsauftrag der Bundesverfassung im Bereich der [PAGE 165] Gleichstellung umgesetzt wird. Denn das Bundesgericht sagt zu Recht, dass Bund und Kantonen ein Ermessensspielraum zusteht bei der Frage, wie sie den Auftrag erfüllen; dagegen sei vorgegeben, dass etwas gemacht werden müsse, solange das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung noch nicht erreicht ist.

Ich bin überzeugt, dass von einer tatsächlichen Gleichstellung die gesamte Bevölkerung profitiert, und rufe Sie deshalb auf, das von mir eingereichte Postulat anzunehmen.