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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-10-01

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-10-01

Wortprotokoll

Die Volksabstimmung über die Genschutz-Initiative vor vier Jahren ist nicht vergessen, wie Herr Triponez vielleicht befürchtet; weder das Resultat noch die Begleitumstände sind vergessen gegangen. Erinnern wir uns an die Begleitumstände: Da war doch dieser riesige, viele Millionen verschlingende Aufwand der Gegner, vor allem aus dem Lager der Pharmaindustrie, die die Initiative bekämpften. Dann sind als Begleitumstand aber auch die Versprechungen der damaligen Gegner der Volksinitiative haften geblieben, die damals sagten, man werde nach Ablehnung der Volksinitiative die Missbräuche der Genforschung und der Gentechnik mit einer griffigen Gen-Lex in Schranken halten können und damit die notwendige Sicherheit gewährleisten. Die Volksabstimmung ist vorbei; es sind vier Jahre vergangen, und nun liegt in der Fassung der Mehrheit eine einigermassen griffige Missbrauchsgesetzgebung vor, die im einen oder anderen Punkt zwar noch verbessert werden kann, aber die erwähnten seinerzeitigen Versprechen in etwa einzulösen vermag.

Wie steht es nun mit der Einlösung dieser Versprechungen heute? Sollen diese Versprechungen plötzlich nicht mehr gelten? Wird der Kommissionsmehrheit, die auf dieses Geschäft eintreten möchte, die Gefolgschaft verweigert? Wir von der evangelischen und unabhängigen Fraktion sagen zum Eintreten Ja. Wir wollen die seinerzeitigen Erwartungen und Versprechungen eingelöst sehen und sind geschlossen für Eintreten auf die Vorlage. Diese stellt eine sinnvolle und verantwortliche Missbrauchsgesetzgebung dar und ist bei weitem nicht das jetzt mehrfach beschworene Verhinderungsgesetz.

Diejenigen, die im Antrag der Kommission ein Verhinderungsgesetz wähnen, sprechen in ihrer Begründung und in ihren Ausführungen vom Forschungsplatz Schweiz, von der Konkurrenzfähigkeit unserer Agro- und Pharmaindustrie, sie sprechen aber nicht von den Unsicherheiten und Risiken, die diese Technik mit sich bringt. Sie sprechen nicht von den ethischen Grenzen der Forschung und auch nicht von der Wirtschaftsethik, die damit verbunden werden müsste. Sie sprechen auch nicht von der Würde des Menschen und der Würde der Kreatur. Sie vergessen, die Anliegen und Wünsche der Konsumentinnen und Konsumenten hier auch vorzutragen.

Zu diesen Anliegen und Wünschen möchte ich noch eine Klammer öffnen: Eine grosse Mehrheit unserer Bevölkerung möchte keine genveränderten Lebensmittel auf dem Tisch haben; das steht klar fest. Aber wie sollen und wie können Konsumentinnen und Konsumenten überhaupt wählen, was sie einkaufen und was sie essen sollen, wenn Sie nicht bereit sind, die Freisetzungsversuche so einzuschränken, dass die anderen Saaten der Nachbarfelder nicht durch Pollenflug verunreinigt werden? Es ist schlicht nicht möglich und fair, davon zu sprechen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten Wahlfreiheit hätten. Die Wahlfreiheit ist nicht gegeben, wenn nicht durch entsprechende Freisetzungsversuche gewährleistet werden kann, dass das normale Saatgut und die normale Saat nicht verunreinigt werden. Auch die Forschung muss Verantwortung und Grenzen anerkennen. Ebenso wenig können ökonomische Argumente die Bedürfnisse der Forschung bestimmen.

Wir sagen Ja zu einer verantwortungsvollen Forschung. Aber dort, wo Risiken ausgeschlossen werden müssen, müssen auch entsprechende Auflagen gemacht werden. Es reicht nicht, sich mit ein paar Deklamationen für diese verantwortlichen Auflagen zu engagieren. Es braucht ein Gesetz, es braucht eine gesetzliche Regelung, die auch tatsächlich standhält. Deshalb sind aus unserer Sicht die Haftungsfrage und die Frage der Strafbestimmungen von recht grosser Relevanz. Sie sehen gerade daran, dass die Haftungsfrage echt gestellt wird, wie hoch die Risiken sind. Hohe Prämien sind in aller Regel ganz klar ein Indikator dafür, dass die Risiken gross sind. Die Risiken in diesem Bereich sind fast nicht abschätzbar und auch nicht ohne weitere und grosse Anstrengungen kontrollierbar. Entsprechend muss die Haftung auch ausgestaltet sein.

Wir treten mit Überzeugung für das Eintreten auf die Vorlage ein.

Dies ist eine Situation, bei der jetzt einmal ethische Verantwortung wahrgenommen werden kann, bei der der Schutzauftrag, den wir haben und den wir vor vier Jahren versprochen haben, erfüllt werden kann. Das Geschäft ist behandlungsreif; eine Rückweisung würde nichts bringen: Die Positionen sind bezogen, und ein weiteres Ausdiskutieren in der Kommission würde wohl auch zu nichts führen.

Wir werden in der Detailberatung zu den einzelnen Schwerpunkten dieser polarisierten Vorlage Stellung nehmen, bitten Sie aber, alle Nichteintretens- oder Rückweisungsanträge abzulehnen und jetzt den Weg frei zu machen, um endlich die versprochenen Leitplanken für eine verantwortungsvolle Gentechnik zu setzen, aber auch für klare Verhältnisse für unsere Forschung zu sorgen.