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Kunz Josef · Nationalrat · 2002-10-01

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-01

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion wird grossmehrheitlich auf die Vorlage eintreten und die Rückweisungs- und Nichteintretensanträge ablehnen.

Bio- und Gentechnologie haben in jüngster Zeit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Aber auch Meldungen über gentherapeutische Forschungsarbeiten am Menschen oder über gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere erhitzen immer wieder die Gemüter. Vieles weist darauf hin, dass Bio- und Gentechnologie in Zukunft noch wichtiger werden dürften, sei es in der Medizin - bei der Ursachensuche oder bei der Behandlung von schweren Krankheiten - oder sei es in der Forschung und Herstellung von neuartigen Medikamenten. Die Bio- und die Gentechnologie bieten eine Fülle von Chancen und Möglichkeiten in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen. Es stellt sich aber die Frage nach den Grenzen dieser Technologien und allfälligen neuartigen Risiken.

Sowohl über die Einschätzung der Chancen als auch über die Einschätzung der Risiken gehen die Meinungen auseinander. Aus dieser Ungewissheit heraus lässt sich jedoch keine ethische oder gesellschaftliche Verpflichtung ableiten, auf die Nutzung von Bio- und Gentechnologie zu verzichten oder die Forschung gar einzustellen. Vielmehr müssen alle möglichen Massnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidung jeglicher Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ergriffen werden. Vor- und Nachteile jeder gentechnischen Anwendung müssen gegeneinander abgewogen werden; ein allfälliges Risiko muss verantwortet werden können. Wir müssen nicht nur die Anwendung, sondern auch den Verzicht auf die Bio- und die Gentechnologie verantworten können. Als verantwortungsvolle Staatsbürgerinnen und -bürger haben wir heute die Chance, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Gentechnologie in die richtigen Bahnen lenkt und auch die Anliegen der Forschung berücksichtigt.

Ganz wesentlich scheint mir Folgendes zu sein: Die Gentechnologie ist neu; ihre Auswirkungen sind schwer definierbar. Sie ist weder gut noch schlecht - dies gilt es auch aus ethischer Sicht festzuhalten. Probleme können höchstens in der Handhabung der Technologie durch uns Menschen entstehen - setzen wir die höchst interessante Technologie verantwortungsvoll ein!

Respektieren wir ethische Verantwortungen, oder dominieren allzu sehr wirtschaftliche Erfordernisse? Wie steht es mit den Chancen und Möglichkeiten von Bio- und Gentechnologie aus der Sicht der Landwirtschaft? Im Vordergrund steht dabei eindeutig der Pflanzenbau. Mit dem Einsatz von Bio- und Gentechnologie im Pflanzenbau können grosse Chancen verbunden sein. Ich denke vor allem an Pflanzen, denen Krankheiten und Schädlinge nichts mehr anhaben können, die weniger Dünger und Pestizide brauchen und bessere Qualitätseigenschaften aufweisen.

Eingriffe in die Natur und in die Schöpfung dürfen aber nicht um jeden Preis vorgenommen werden, und schon gar nicht dürfen wirtschaftliche Erwägungen ausschlaggebend sein. Die Anwendung der Gentechnologie im Pflanzenbereich darf deshalb die natürliche Vielfalt, die Biodiversität, nicht schmälern. Es versteht sich deshalb von selbst, dass Eingriffe in die Pflanzenwelt nur mit allergrösster Zurückhaltung vorgenommen werden dürfen. Bio- und Gentechnologie dürfen die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährden, sondern müssen eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Vor allem wollen wir dem Konsumenten keine GVO-Lebensmittel aufzwingen. Auch nach dieser Gesetzesrevision muss allen Verantwortlichen der Gentechnologie klar sein, dass dieser Technologie Grenzen gesetzt sind. Gerade in der Landwirtschaft wollen wir keine in ihrer Art veränderte Tiere.

Was wir aber wollen, ist keine Benachteiligung im internationalen Wettbewerb, sei es in Produktion, Haltung oder Deklaration. Gerade im Pflanzenbau kann die Gentechnik im Hinblick auf die Ökologisierung in Zukunft eine vernünftige Alternative zur immer wieder angeprangerten Chemie sein. Wir wollen aber auch nicht das Opfer von Missbräuchen dieser Technologie werden. Die Genschutz-Initiative wurde im Jahre 1998 mit grosser Mehrheit abgelehnt. Somit sagt das Schweizervolk Ja zur Gentechnologie, mit dem Auftrag an den Bundesrat und das Parlament, die Gesetze dieser Technologie anzupassen. Diesen Auftrag haben wir jetzt zu erfüllen.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen einer grossen Mehrheit der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und alle Nichteintretens- und Rückweisungsanträge abzulehnen. Die SVP-Fraktion wird im Wesentlichen die Minderheitsanträge unterstützen, ebenso den Einzelantrag Riklin zu Artikel 6. Ich bitte die CVP-Fraktion, dasselbe zu tun, damit die nötigen Korrekturen zugunsten der Forschung gemacht werden können.