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Zopfi Mathias · Ständerat · 2020-03-09

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2020-03-09

Wortprotokoll

Ich unterstütze ebenfalls den Antrag der Minderheit Engler und somit den Beschluss des Nationalrates. Ich bin überzeugt, dass die Initiative ein sehr berechtigtes Anliegen aufnimmt und wir dieses ernst nehmen sollten. Nicht Berichterstattung, nicht Hochglanzprospekte, sondern griffige Haftungsbestimmungen tragen dem Rechnung. Sie wissen, ich vertrete hier den Kanton Glarus, und Sie wissen auch, dass dies nicht gerade der am weitesten links stehende Kanton der Schweiz ist. Aber wenn ich schaue, wie die vorliegende Initiative die Menschen auch in meinem Kanton bewegt, dann sehe ich Parallelen zur Abzocker-Initiative von Kollege Minder.

Die Bürgerinnen und Bürger stellen sich Fragen. Weshalb wehren sich die Vertreter des einen Teils der Wirtschaft so stark gegen griffige Haftungsbestimmungen, wenn wir Schweizer doch stolz auf unsere Werte wie Anstand und Verantwortung sind? Unsere Wirtschaft hat weltweit einen hervorragenden Ruf, und wir wollen doch stolz auf diese Wirtschaft sein. Wieso haftet jeder von uns im Strassenverkehr, als Werkeigentümer, als Geschäftsherr oder sogar als Familienoberhaupt und so weiter, und hier soll bei einer Haftungsbestimmung die schweizerische Wirtschaft lahmliegen? Dabei wird doch nur das verlangt, was bereits heute viele Unternehmen umsetzen. Nur jene, die selber oder durch kontrollierte Unternehmungen gravierende Schäden anrichten, müssen künftig vor Gericht dafür geradestehen. Dies ist also am Schluss nichts anderes als das, was zum Beispiel ein Sicherheitsverantwortlicher einer Baufirma macht, wenn ein Unfall passiert ist. Natürlich, es ist kein Spass für die Betroffenen, aber wir sind uns alle bewusst, dass genau dies dazu führt, dass sorgfältiger gearbeitet wird.

Erklären Sie mir und den Glarnerinnen und Glarnern bitte, weshalb dies hier anders sein soll. Wieso unterstützen gemäss Umfragen 78 Prozent der Bevölkerung und über 170 [PAGE 68] Unternehmen die Initiative? Betriebe aus dem Rückgrat unserer Wirtschaft - Metallbaufirmen, Schreiner und Sanitärinstallateure - stehen hinter dieser Initiative. Wer ist wohl näher am Puls derjenigen Leute, die dann entscheiden: diese KMU oder grosse Verbände? Wieso handeln wir jeweils erst, wenn internationaler Druck kommt, nicht aber, wenn breite Kreise unserer Bevölkerung genug haben von Unternehmungen, die den guten Ruf der Schweiz für umweltschädigende, unethische und menschenverachtende Tätigkeiten missbrauchen?

Ich bin überzeugt: Die Mehrheit in unserem Land will keine reine Berichterstattungspflicht wie die Mehrheit in der Kommission, sondern sie will, dass unsere Wirtschaft für das, was sie tut, hinsteht. Das wäre es, was die Initiative will. Bereits der Beschluss des Nationalrates ist ein gutschweizerischer Kompromiss. Dieser bringt gegenüber der Initiative einen grossen Vorteil: Er bringt Rechtssicherheit. Jedes Unternehmen weiss, was es zu tun hat. Wir haben mit dem Antrag der Minderheit Engler ohne Zweifel eine klare Regelung. Es ist ja auch kein Zufall, dass mit Kollege Hans-Ueli Vogt ein Rechtsprofessor am Anfang dieses Antrages stand.

Oft wird gesagt, mit der Haftungsregelung wolle die Schweiz einen Alleingang machen und es drohten deswegen erpresserische Klagen. Schauen wir über die Grenze, stellen wir aber fest, dass es zahlreiche Regulierungen in anderen Ländern gibt. Wir stellen fest: Erstens sind die Staaten überall dort, wo enge Regulierungen auf einzelne Themenbereiche bezogen sind, daran, diese zu überarbeiten; Kollege Engler hat dies bereits eingehend ausgeführt. Zweitens ist es fundamental, nicht nur auf die spezifisch für Wirtschaft und Menschenrechte erlassenen Gesetze zu schauen, sondern auch auf die Prozessregeln und die Rechtspraxis. In den Niederlanden, Frankreich, Grossbritannien oder Kanada sind z. B. Verfahren wegen Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne an Gerichten hängig. So entschied gerade letzte Woche der kanadische Supreme Court, eine Klage gegen eine kanadische Bergbaufirma zuzulassen. Diese besitzt zu 60 Prozent eine Goldmine in Eritrea, der die Kläger Zwangsarbeit und Körperverletzung vorwerfen. Natürlich, das ist noch kein letztinstanzliches Urteil. Aber die Klagemöglichkeit ist in anderen Ländern eben schon vorhanden. Es ist aus meiner Sicht daher unredlich, in Zusammenhang mit Haftungsregeln von einem Alleingang zu sprechen.

Zusammenfassend: Der Antrag der Minderheit Engler bringt Rechtssicherheit, ist international abgestimmt, führt zu gleich langen Spiessen für alle Unternehmen und stellt insbesondere einen gutschweizerischen politischen Kompromiss dar. Die Initianten haben zugesichert, die Initiative nur für diesen Gegenvorschlag zurückzuziehen, weil es so rascher Verbesserungen für die Menschen vor Ort gibt. Und ja: Jene Menschen, die an Blutarmut, Lähmungen oder Vergiftungen leiden, weil ihre Umwelt durch ein Schweizer Bergbauunternehmen verseucht wird, haben unser Mitgefühl verdient. Sie sollten uns mehr wert sein als der Profit einiger weniger Konzerne.

Denken Sie bitte aber auch an die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes - das Anliegen ist breit abgestützt wie selten -, die Antworten und ein klares Statement wollen, dass die Schweizer Politik den Handlungsbedarf nicht erst dann sieht, wenn international Repressalien drohen oder eine Volksinitiative durchgekommen ist.

Bereinigen wir die Differenz zum Nationalrat, und bringen wir dessen ausgewogenen und guten Gegenvorschlag ins Ziel.