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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2000-03-16

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-16

Wortprotokoll

Ich sage es Ihnen ganz offen: Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation hat mich enttäuscht. Es ist eine blasse, nichts sagende Antwort. Ich hätte vom Bundesrat mehr erwartet. Die grossen Unterschiede im Steuerfuss, wie sie zwischen den Kantonen bestehen, sind zutiefst ungerecht. Sie privilegieren eine Minderheit von Bewohnerinnen und Bewohnern, die keines besonderen staatlichen Schutzes bedürfen. Vor allem aber ärgern sie die übrige Bevölkerung und tragen zur Staatsverdrossenheit bei.

Ich erinnere an den Aufschrei, der durch die Bevölkerung ging, als der Bankier Martin Ebner den Sitz seiner BZ-Bank von Zürich in den Kanton Schwyz verlegte. Diese Umsiedlung hatte einzig den Zweck, die getätigten Bankgewinne den Zürcher Steuerbehörden zu entziehen. Im Kanton Schwyz profitierte Herr Ebner auch noch von Fördermassnahmen für neu etablierte Unternehmen. Gerade für Leute mit kleinem Einkommen sind das Ereignisse, an die sie sich noch jahrelang erinnern und die ihr Vertrauen in den Staat erschüttern.

Zu den Unterschieden zwischen den Kantonen kommen die Unterschiede zwischen den Gemeinden. Sie können, insbesondere an den Kantonsgrenzen, zu unhaltbaren Situationen führen. Nehmen wir das Beispiel der benachbarten Gemeinden Richterswil im Kanton Zürich und Wollerau im Kanton Schwyz. Wer ein Jahreseinkommen von 60 000 Franken hat, bezahlt in Wollerau jährlich 2000 Franken weniger Steuern als in der Nachbargemeinde Richterswil. Bei einem Einkommen von 120 000 Franken sparen die Steuerpflichtigen bereits etwas mehr als 6000 Franken jährlich, wenn sie in Wollerau wohnen. Für Grossverdiener mit einem Jahreseinkommen von 240 000 Franken beträgt die Differenz satte 20 000 Franken!

Solche Unterschiede sind absolut stossend und haben verheerende Folgen: Die guten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ziehen weg. So verlor die Gemeinde Richterswil in den Jahren 1993 bis 1997 einen Viertel ihrer besten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Was das für die Gemeindefinanzen bedeutet, können wir uns unschwer vorstellen. Der Druck der steuergünstigen Schwyzer Nachbargemeinden Wollerau und Freienbach ist enorm. Bei jeder Gelegenheit drohen finanzkräftige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Richterswil mit dem Wegzug.

Was sagt jetzt der Bundesrat zu dieser dramatischen Situation? Anstatt sich entschlossen für eine materielle Steuerharmonisierung einzusetzen, schreibt er als Antwort auf die Frage 2, er sei sich sehr wohl bewusst, "dass die Probleme im Zusammenhang mit den unterschiedlichen kantonalen Steuerbelastungen in Gemeinden an Kantonsgrenzen in einem akzentuierten Ausmass bestehen können". Was nützt es einem Ertrinkenden, der um sein Leben kämpft, wenn wir am Ufer des Flusses stehen und feststellen, dass dieser Mann in einem akzentuierten Ausmass Probleme hat? Was nützt es ihm, wenn wir ihm zurufen, wir hätten keinen Rettungsring? In einer solchen Situation hilft nur beherztes Eingreifen. Genau das erwarte ich vom Bundesrat.

Es ist höchste Zeit, dass der Bundesrat die Probleme nicht nur sieht und versteht - wie er das in der Stellungnahme zur Interpellation ausdrückt -, sondern dass er sich endlich daranmacht, die notwendigen Rettungsringe zu beschaffen.

Der nachfolgende Vorstoss von Herrn Strahm möge ihm dazu die Gelegenheit geben.