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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-03-09

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-09

Wortprotokoll

Vielleicht einfach noch ein paar Worte zu Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes, weil es hier materielle Änderungen betreffend das Organisationsverbot gibt. Mit dem Erlass des Nachrichtendienstgesetzes ist vorgesehen, dass der Bundesrat terroristische Organisationen verbieten kann. Das Verbot muss sich auf einen Beschluss der Vereinten Nationen berufen. Wir würden hier also nicht allein, sondern im Konzert der Staatengemeinschaft entscheiden. Wesentlich nun ist, dass die Strafandrohung neu von drei auf maximal fünf Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden soll. Damit erfolgt eine Anpassung an das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen. Es wird eine Strafmilderungsmöglichkeit vorgesehen, wenn der Täter mit den Behörden kooperiert und an der Verhinderung entsprechender Straftaten mitwirkt. Neu wird ebenfalls eine Zuständigkeit für das Bundesstrafgericht vorgesehen. Solche Fälle, sofern sie zur Beratung kommen, sollen also nicht mehr von den Kantonen, sondern von der Bundesanwaltschaft respektive durch das Bundesstrafgericht verfolgt und beurteilt werden. Das macht aufgrund der nationalen Dimension solcher Fälle in aller Regel Sinn. In der Folge wird auch das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen, das als temporäres Gesetz konzipiert worden ist, zugunsten dieser Bestimmung im Nachrichtendienstgesetz aufgehoben werden können.