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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-03-09

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-09

Wortprotokoll

Bei Artikel 23o geht es grundsätzlich um die am weitesten reichende Massnahme, die in diesem Gesetz vorgesehen ist, und entsprechend auch um jene, die am meisten zu Diskussionen Anlass gibt, nämlich die Eingrenzung auf eine Liegenschaft. Es geht also darum, dass verboten werden soll, eine Liegenschaft zu verlassen. Damit sind wir natürlich sehr nahe bei einer Präventivhaft. Deshalb ist es wichtig, dass die Grenzen richtig gesetzt werden. Die Voraussetzungen, die im Gesetz vorgesehen werden, damit eine entsprechende Eingrenzung vorgenommen werden kann, sind, dass konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine Gefährdung für Leib und Leben vorliegen und dass keine andere Massnahme möglich ist. Kumulativ muss zudem gegen andere Massnahmen, die nach diesem Gesetz vorgesehen sind, verstossen worden sein. Auch hier kommt diese Massnahme also nur als letzte dazu.

Die Minderheit Sommaruga Carlo beantragt nun bei Absatz 1 Buchstabe b, dass zusätzlich noch eine ungünstige Prognose mit Bezug auf die zukünftige Einstufung der Person, die hier zur Diskussion steht, gestellt wird. Nach meinen Dafürhalten stellt sich einfach die Frage, was damit erreicht werden soll: Sie brauchen sowieso konkrete und aktuelle Anhaltspunkte mit Bezug auf eine Gefährlichkeit des Täters, die Gefährlichkeit muss also bereits festgestellt werden. Jetzt zusätzlich noch eine ungünstige Prognose zu verlangen, scheint mir daher wenig Sinn zu machen.

Deshalb ist die Mehrheit der SiK-S der Meinung, man könne auf diesen Zusatz verzichten. Die Mehrheit kam aber denkbar knapp zustande, da mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden worden ist.