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Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-03-09

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-03-09

Wortprotokoll

Mit der Fair-Preis-Initiative soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen gestärkt und die Hochpreisinsel Schweiz bekämpft werden.

Importierte Produkte kosten in der Schweiz heute oftmals viel mehr als im Ausland; meistens liegt das an höheren Beschaffungspreisen und nicht am Schweizer Lohnniveau. Eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts BAK Basel zeigt, dass im Detailhandel die Personalkosten lediglich 14 Prozent der Preisdifferenz zu Deutschland erklären. Schweiz-Zuschläge machen demgegenüber rund 60 Prozent der Differenz aus. Diese Zuschläge sind nur möglich, weil marktmächtige Anbieter ihre Vertriebskanäle abschotten, um die höhere Schweizer Kaufkraft abzuschöpfen. Sie zwingen damit Nachfrager, zu höheren Preisen bei Importeuren zu kaufen. Der hier bestehende Handlungsbedarf hat mich dazu bewogen, ins Initiativkomitee zu gehen; dieser Handlungsbedarf besteht immer noch.

Das Rezept, um gegen überhöhte Preise vorzugehen, ist nicht einfach. Deshalb verlangen wir mit der Initiative unter anderem eine Absenkung der Schwelle der Marktbeherrschung im Kartellgesetz, mit diesem sogenannten Konzept der relativen Marktmacht. Das Wettbewerbsrecht ist ein sehr komplexes, vergleichsweise neues Sach- und Rechtsgebiet; die Rechtsprechung ist in der Schweiz erst im letzten Jahrzehnt merklich fortgeschritten. Politisch hingegen sind seit Langem keine Schritte zur Verbesserung gelungen. Zuletzt ist die Kartellgesetzrevision 2014 gescheitert.

Ein funktionierender Wettbewerb ist für mich und uns, die grünliberale Fraktion, jedoch zentral. Denn Wettbewerb ist innovationsfördernd, erhält die Qualität und senkt den Ressourcenverbrauch. Die Initiative adressiert die Wettbewerbsbehinderung ganz direkt.

Ein gangbarer Weg ist für mich auch der Gegenvorschlag, den ich unterstützen kann, sofern er nun mit griffigen Instrumenten ausgestaltet wird. Damit würde rascher Rechtssicherheit geschaffen als mit dem Umweg über die Initiative. Das Konzept der relativen Marktmacht ist definiert und wird auch in Deutschland angewendet, wo es durchaus wettbewerbsfördernd wirkt.

Das heute bei uns geltende Konzept der Marktmacht greift jedoch ungenügend. Die Fair-Preis-Initiative und der Gegenvorschlag mit dem Konzept der relativen Marktmacht tragen [PAGE 214] dazu bei, diesen Missstand zu bekämpfen. Dazu muss nur noch das Verbot des Geoblockings kommen, wie es die Kommissionsminderheit verlangt. Es besteht kein Grund, weshalb Nachfrager auf der Hochpreisinsel gefangen gehalten werden sollen. Die Beschaffungsfreiheit stärkt den Wettbewerb. Die Öffnung der Vertriebskanäle ist für ein kleines Land wie die Schweiz sehr wichtig, damit der Markt funktioniert, was letztlich die Preise für die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für das Gewerbe senkt. Das wiederum stärkt die Konkurrenzfähigkeit und wirkt sich positiv auf die Ertrags- und Beschäftigungslage in der Schweiz aus.

Die Wettbewerbskommission könnte zwar schon heute mehr tun, in der Praxis übt sie jedoch grosse Zurückhaltung aus. Um dies zu ändern, kann das Parlament heute endlich ein Zeichen setzen. Initiative und Gegenvorschlag schaffen endlich Abhilfe mit der Einführung der relativen Marktmacht. Ohne diesen Zusatz bliebe der indirekte Gegenvorschlag aber praktisch wirkungslos. Das Konzept der relativen Marktmacht ist konsequenterweise auch innerhalb der Schweiz einzuführen. Wir sollten auch bei uns nicht zulassen, dass jemand seine relative Marktmacht missbrauchen kann. Das hat die Mehrheit der Kommission, anders als der Bundesrat, richtig erkannt. Ebenso unterstütze ich den Antrag der Kommissionsmehrheit, dass nicht nur Nachfrager, sondern gleichermassen auch Anbieter vom Konzept der relativen Marktmacht profitieren können.

Ich empfehle zudem, dem Antrag der starken Minderheit der Kommission für ein Verbot des privaten Geoblockings zuzustimmen. Es ist nur konsequent, den Online-Markt mit einzubeziehen. Laut einer im Jahr 2019 erstellten Studie des Bundesamtes für Statistik kauften drei von vier Schweizerinnen und Schweizern in den letzten Monaten mindestens einmal online ein. Mittels privaten Geoblockings verunmöglichen Anbieter heute, dass Konsumentinnen und Konsumenten im Ausland online einkaufen können. Sie werden stattdessen auf eine spezielle Schweiz-Website mit deutlich höheren Preisen verwiesen. Die EU kennt seit 2018 ein Geoblocking-Verbot. Nur ein Geoblocking-Verbot für die Schweiz stellt eine diskriminierungsfreie Online-Beschaffung sicher.

Ich bitte Sie, sowohl die Fair-Preis-Initiative zur Annahme zu empfehlen wie auch dem indirekten Gegenvorschlag mit dem Konzept der relativen Marktmacht und dem Geoblocking-Verbot zuzustimmen.