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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-03-09

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-09

Wortprotokoll

Der Antrag Hefti bezieht sich auf den gesamten Abschnitt über die gemeinsame Ermittlungsgruppe. Diese ist geregelt in den Artikeln 80dter bis 80dduodecies. Ich weiss nicht, ob die lateinische Nummerierung "duodecies" ein Rekord ist. Jedenfalls sind Latein-Grundkenntnisse notwendig, um den Überblick über den Abschnitt zu behalten.

Der Abschnitt sieht gemeinsame Ermittlungsgruppen vor. Er sieht vor, dass Strafverfolgungsteams über die Grenze hinaus zusammenarbeiten können. Auch hier gilt eigentlich das Gleiche, was vorhin schon gesagt worden ist, nämlich dass die Bekämpfung von Terrorismus und internationaler Kriminalität der Zusammenarbeit über die Grenzen hinaus bedarf. Eine entsprechende Ermittlungsgruppe muss natürlich bewilligt werden. Sie kann sich nicht einfach so bilden. Sie wird befristet eingerichtet, ist also während einer bestimmten Dauer [PAGE 82] tätig. Die vorzeitige Übermittlung von Unterlagen wird separat geregelt, nämlich gemäss dem Abschnitt, den wir gerade behandelt und bereinigt haben. Ich bin der Ansicht, und Ihre Kommission mit mir, dass der Bundesrat ein probates und wichtiges Mittel zur Bekämpfung internationaler krimineller und insbesondere terroristischer Organisationen vorsieht und dass es deshalb notwendig ist, dass man auch hier über die Grenzen hinaus in einem beschränkten, sehr klar abgegrenzten Bereich tätig ist.

Ich empfehle Ihnen daher, das Konzept im Sinne der Kommission und des Bundesrates zu unterstützen und dem Antrag Hefti nicht zuzustimmen.